GModG: Ohne Preistransparenz keine Entscheidungsfreiheit

(ots) - Angesichts der ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im Bundestag drängt der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft auf Nachbesserungen. Um den Wegfall der 65%-Regelung zumindest in Teilen zu kompensieren, muss an mindestens drei Stellen nachgebessert werden.
"Der Bundesrat hat zum GModG fast alles gesagt: Ohne Markt- und Mengenfolgenabschätzung kein Start der Bio-Treppe, ohne verpflichtende Beratung zu den Preisrisiken keine neuen Öl- und Gasheizungen, keine Subventionierung der Energie- und Rohstoffversorgung der Industrie über private Haushalte. Die Länder wollen zurück zur 65%-Regelung, eine Bio-Treppe mit 100% grüner Beimischung sowie das Betriebsverbot fossiler Heizungen bis 2045", so Prof. Dr. Katharina Reuter, BNW-Geschäftsführerin.
"Angesichts der handwerklichen Fehler im Regierungsentwurf und der erwarteten Preisanstiege ist es nur konsequent, dass die Länder eine Hintertür für eigene, ambitioniertere Regeln wollen. Das ist gut für den Klimaschutz, aber schlecht für den Bürokratieabbau. Anstatt das Gesetz später zu umgehen, müssen Bundesrat und Bundestag an einem Strang ziehen und bereits im parlamentarischen Verfahren nachbessern", so Reuter weiter.
Wahre Preise, echte Wahl
Ausgehend von der Annahme, dass Schwarz-Rot nicht zur 65%-Regelung und dem Betriebsverbot fossiler Heizungen zurückkehren wird, bringt der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft drei Vorschläge in das Gesetzgebungsverfahren ein, die das GModG in seiner jetzigen Form verbessern.
1. Transparenz vor jeder Heizungsentscheidung
Die Bundesregierung räumt selbst ein, dass die Verfügbarkeit und Kosten der Bio-Treppe nicht belastbar abgeschätzt werden können. Der Verband fordert, diese Abschätzung herzustellen. Die zuletzt ausgehandelte, hälftige Kostenteilung zwischen Vermietenden und Mietenden in §5a umfasst nur Wohnraum. Gewerbemietende und der Einzelhandel müssen voraussichtlich den vollen Preissprung der Bio-Treppe tragen, während sie bereits durch den Online-Handel, steigende Mieten in Innenstädten, strukturell hohe Arbeitskosten und die schwache Konjunktur unter erheblichem Druck stehen.
Vor jeder Heizungsentscheidung - unabhängig davon, ob Wohn- oder Nichtwohngebäude - sollte ein einfacher, standardisierter Vollkostenvergleich über 10, 15 und 20 Jahre erfolgen. Dieser Vergleich muss den gesetzlich hinterlegten ETS-2-Preispfad, die Bio-Treppen-Pflichtanteile und mögliche Gasnetz-Stilllegungsrisiken einpreisen. Es ist entscheidend, dass durch den Kostenvergleich für alle Gebäudetypen volle Transparenz hergestellt wird. Handwerk, Energieberatung und Eigentümer:innen brauchen eine wirksame Entscheidungshilfe, die dazu führt, dass die langfristig günstigste Heizung verbaut wird.
2. BEG und CO2-Preis koppeln
Wärmepumpen sind bereits heute im Betrieb günstiger als Gas- und Ölheizungen. Oftmals fällt die Entscheidung für eine Gasheizung aufgrund kurzfristig niedrigerer Anschaffungskosten. Umso wichtiger ist die Beibehaltung einer verlässlichen Förderlandschaft. Der Verband fordert daher, die Einnahmen aus dem nationalen CO2-Preis und ETS 2 anteilig und zweckgebunden in die BEG zurückzuführen. Eine Kopplung macht die Förderung vom jährlichen Haushaltsstreit unabhängig und finanziert sich aus der Lenkungswirkung selbst. Die bisher im BEG angedachte Verringerung des Klimageschwindigkeitsbonus kann ab 2029 nur erfolgen, wenn die Strompreise sinken und die Förderbedingungen mindestens für die kommenden 12 Monate bekannt sind.
3. Planungssicherheit durch einen Nachsteuerungsmechanismus
Im Regierungsentwurf ist eine Evaluation des GModG im Hinblick auf den Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele im Jahr 2030 vorgesehen. Bestätigt sich die Mengenarmut bei biogenen Brennstoffen, fehlt jeder Automatismus, um gegenzusteuern. Es braucht eine Mechanik, die ohne neuen Gesetzgebungsakt greift. Der BNW fordert, einen Nachsteuerungsmechanismus in §9a einzubauen: Verfehlt der Gebäudesektor 2030 seinen Zielpfad oder unterschreiten die verfügbaren biogenen Brennstoffmengen einen definierten Schwellenwert, muss eine Nachsteuerung mit klar definierten Auslösekriterien, Fristen und Rechtsfolgen greifen.
"Wir brauchen Planungssicherheit für die nächsten drei Legislaturperioden: auf Bundes- und Länderebene, faktenbasiert, technologisch machbar und finanzierbar. Ein klares Enddatum für fossile Heizsysteme, eine nachhaltige Biomassenutzung und CO2-Emissionsgrenzwerte statt Primärenergiebilanzen sind der Maßstab für einen zukunftsfähigen Gebäudesektor", so Martin Ufheil, solares bauen GmbH.
"Dem Klimaschutz wäre am besten gedient, wenn das GModG gestoppt und zum alten GEG, inklusive Wärmeplanung, zurückgekehrt wird. Diese Rolle rückwärts ist ähnlich wahrscheinlich wie sinkende Heizkosten durch Bioöl- und Gas. Umso wichtiger ist es, die Kosten jetzt transparent zu machen, eine stabile Förderlandschaft zu garantieren und bei Zielverfehlungen nachzusteuern", so Reuter abschließend.
Die vollständige Stellungnahme des BNW zum GModG (https://www.bnw-bundesverband.de/sites/default/files/inline-files/20260511_BNW_Stellungnahme_RefEnt_GModG.pdf)
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