Bundesrat bestätigt Kompromiss zur Solarstromvergütung
Bundesrat bestätigt Kompromiss zur Solarstromvergütung
(pressrelations) - Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gebilligt, nachdem zuvor bereits der Bundestag den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses bestätigt hatte.
Nach dem nun geänderten Gesetz wird die Einspeisevergütung für Solarstrom in zwei Schritten reduziert. Mit Stichtag 1. Juli 2010 erhalten Erzeuger von Strom aus Hausdachanlagen 13 Prozent, aus Freiflächenanlagen 12 Prozent und aus Anlagen auf Konversionsflächen 8 Prozent weniger Vergütung. In einer zweiten Stufe ab 1. Oktober 2010 werden die Vergütungssätze um weitere 3 Prozentpunkte abgesenkt.
Die schrittweise Reduzierung geht auf einen Vorschlag des Vermittlungsausschusses zurück, der auf Wunsch der Länder einberufen worden war. Diese hatten ursprünglich gefordert, die Verringerung der Einspeisevergütung auf höchstens 10 Prozent zu begrenzen.
... Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Drucksache 415/10 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de/
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Datum: 09.07.2010 - 21:47 Uhr
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