IndustrieTreff - Nach EuGH-Urteil: Thüga fordert KWKG-Verlängerung bis 2035

IndustrieTreff

Nach EuGH-Urteil: Thüga fordert KWKG-Verlängerung bis 2035

ID: 2261276


(ots) - Thüga-Chef Dr. Constantin H. Alsheimer drängt auf rasche Verlängerung und mehr Vielfalt beim Kraftwerkszubau.

Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) nicht als Beihilfe zu bewerten ist, erklärt der Vorsitzende des Vorstands der Thüga, Dr. Constantin H. Alsheimer:

"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist klar: Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ist keine Beihilfe. Damit ist der Weg frei für eine zügige Verlängerung und mehr Vielfalt beim Kraftwerkszubau.

Deutschland steht vor einer großen Herausforderung: Bis 2035 müssen nach den Planungen des Bundes bis zu 35,5 Gigawatt gesicherte Leistung neu entstehen. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen können einen Teil dieser Kapazitätslücke schließen. Sie stellen nicht nur gesicherte Leistung für das Stromsystem bereit, sondern nutzen den eingesetzten Brennstoff gleichzeitig zur Strom- und Wärmeerzeugung besonders effizient. Damit verbinden sie Versorgungssicherheit, Ressourceneffizienz und Klimaschutz und sind ein unverzichtbarer Baustein eines resilienten Energiesystems.

Konkret braucht es eine Verlängerung bis mindestens 2035, die Öffnung des Förderrahmens für klimafreundliche Brennstoffe sowie eine besondere Vergütung systemdienlicher Anlagen. Zugleich müssen die Fördersätze angepasst werden, sodass auch kleinere Kraftwerke unter den Bedingungen eines Kapazitätsmarkts wirtschaftlich errichtet und betrieben werden können. Denn gerade sie leisten einen wichtigen Beitrag zum notwendigen Zubau gesicherter Leistung. Zudem sollte die für Großkraftwerke geplante Beschleunigung von Verfahren auch für kleinere Anlagen gelten.

Schon heute sichern 70.000 kleinere Kraftwerke die Energieversorgung in Deutschland. In vielen Kommunen sind sie systemrelevant und bilden das Rückgrat einer dezentralen, resilienten Energieversorgung. Als Thüga haben wir uns daher frühzeitig für eine Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes stark gemacht - nicht, um bestehende Anlagen zu erhalten, sondern weil Kraft-Wärme-Kopplung als hocheffiziente Technologie einen unverzichtbaren Beitrag zum Aufbau der künftig benötigten gesicherten Leistung leistet. Denn auch beim Kraftwerkszubau gilt: Vielfalt macht versorgungssicher."





Pressekontakt:

Dr. Detlef Hug
detlef.hug(at)thuega.de
Tel. +49 (0) 89-38197-1222


Original-Content von: Thüga AG, übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Meldung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



Kontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Ideen für die Energiewende: Nanolope gewinnt den Renforth Resources startet Bohrprogramm in der zu 100 % unternehmenseigenen polymetallischen Ni/Cu/Co-Tagebaulagerstätte Victoria in Quebec
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.07.2026 - 11:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2261276
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

München


Telefon:

Kategorie:

Energiewirtschaft


Anmerkungen:


Diese HerstellerNews wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Meldung mit dem Titel:
"Nach EuGH-Urteil: Thüga fordert KWKG-Verlängerung bis 2035
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Thüga AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Thüga AG