EuGH befreit KWK-Anlagen von den Fesseln des EU-Beihilferechts
Das KWK-Gesetz unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht. Der EuGH weist den Einspruch der EU-Kommission zurück und ermöglicht damit mehr Spielraum bei der KWKG-Novelle

(PresseBox) - Lange hat es gedauert. Am 09. Juli 2026 kurz vor 10:00 Uhr war es dann so weit.
Die mit Spannung erwartete Urteilsverkündigung zum Streitfall zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland zur beihilferechtlichen Relevanz der KWK-Förderung (Az. C-242/24 P) erfolgte.
Das EuGH weist den Einspruch der EU-Kommission gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom Januar 2024 zurück und bestätigt die Rechtsauffassung, dass die Förderung von KWK-Anlagen durch das KWK-Gesetz in Deutschland nicht als staatliche Beihilfe gilt.
Damit unterliegt das KWK-Gesetz nun weniger strengen Anforderungen. Dies ermöglicht auch mehr Spielraum bei der Novellierung des KWK-Gesetzes.
Aber wird dies von der Bundesregierung genutzt werden?
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Datum: 09.07.2026 - 13:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2261320
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Stadt:
Rastatt
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Kategorie:
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