IndustrieTreff - Gammelfleisch nur die Spitze des Eisbergs!

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Gammelfleisch nur die Spitze des Eisbergs!

ID: 22760

(industrietreff) - Viele Lebensmittelskandale werden der Öffentlichkeit verschwiegen

(Aachen, GCA) Knapp drei Wochen nach Veröffentlichung seines ersten Buches „Hände weg von Lebensmitteln“ (spirit Rainbow Verlag, Aachen), in dem erstmals ein Insider der Lebensmittelüberwachung bislang verschwiegene Lebensmittelskandale aufdeckt, erklärt Skandalautor Bram G. Stalker (Pseudonym), dass das Gammelfleisch nur die Spitze des Eisberges ist: „Es gibt skandalöseres als das so genannte ‚Gammelfleisch’!“

Stalker hatte die Veröffentlichung seines Buches bereits mehrere Jahre hinaus gezögert. Angst vor Repressalien und eine ungewisse, wohlmöglich joblose Zukunft ließen ihn immer wieder zögern und abwarten. Der innere Konflikt aber, einerseits ein treu sorgender Familienvater zu sein und andererseits als Überwachungsbeamter im Verbraucherschutz um die Machenschaften in der Lebensmittelindustrie zu wissen, nahm ungeahnte Ausmaße an. Die Veröffentlichung des Buches durfte aufgrund der sich häufenden Skandale in der Lebensmittelbranche nicht weiter hinausgezögert werden. In der Aachener Verlegerin Gudrun Anders fand der Skandalautor eine Liebhaberin der Wahrheit, das Buch wurde um mehr als 1/3 gekürzt und kurzfristig veröffentlicht.

Bereits kurz nach der ersten Pressemitteilung – parallel zu den neuesten Gammelfleisch-Skandalen – häuften sich die Anfragen von Medien nach weiteren Informationen, die der Autor nur zu gern geliefert hätte. Seiner Meinung nach gehören diese „Skandale“ zu den harmlosesten überhaupt. In der Öffentlichkeit völlig verschwiegen wurden und werden zum Beispiel Beanstandungen

- durch gentechnisch veränderte Organismen (bei uns verboten und sogar im Bioladen zu finden – der Autor könnte Beweise vorlegen)
- bestrahlte Lebensmittel
- unerlaubte Mengen an Konservierungs- und Farbstoffen
- enthaltene Tierhormone- und -arzneimittel
- beigemengte Pflanzenschutzmittel, Wachstumsregulatoren, Düngemittel, Aromen und, und, und...




- Wertminderungen oder Irreführungen durch Umetikettierungen und Gefrierbrand.

Der Autor ist im Besitz von Unterlagen über Skandale, welche den Bürgern nur in besonderen Ausnahmefällen bekannt gegeben wurden. Hier ein Auszug (Quelle: „Hände weg von Lebensmitteln“, Bram G. Stalker, Seite 300) aus Skandalfällen aus dem ersten Quartal 2006, die dem Bürger gänzlich vorenthalten wurden. Diese Produkte, so Stalker, wurden in Deutschland in teils großen Mengen in den Verkehr gebracht. Die genaue Menge und Herkunft seien dabei unrelevant, da diese und ähnliche Produkte fortwährend hergestellt und verkauft würden.

- Algenpulver mit hohen Werten an Cadmium und radioaktiv bestrahlt
- Garnelen aus dem südostasiatischen Raum mit Desinfektionsmittel behandelt
- Buchweizen mit dem Schimmelgift Ochratoxin belastet
- Fruchtsaft mit einer völlig neuen, nicht zugelassenen „Lebensmittelzutat“ versetzt
- Ruccola mit hohen Werten an Nitrat
- Rindfleisch, nicht auf BSE getestet, in den Verkehr gebracht
- Gemüsesalat mit überhöhten Jodgehalt in einer Fertigpackung
- Tätowierfarbe mit pathogenen Keimen
- Kinderschwimmhilfe mit unzulässigen Weichmachern
- Thunfisch mit Kohlenmonoxid behandelt
- Pizzateller mit Cadmium und Blei in der Glasur
- Instant-Nudelsnack mit den nicht zugelassenen Zusatzstoffen Tartrazin (E 102) und Gelborange (E110) versetzt
- Hautbleichmittel mit unzulässigem Hydrochinon versetzt
- Maismehl als „glutenfrei“ gekennzeichnet, jedoch mit 2,6 g Gluten pro kg versetzt
- Knieschoner für Skater mit Krebs erregenden Azofarbstoffen
- Spargel aus Griechenland wurde als deutscher Spargel umetikettiert
- Biokarottensaft für Kleinkinder stark mit Toxinen belastet

Der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind aber durch die Politik, die Verbraucherschutz garantieren muss, weitgehend die Hände gebunden. Seit in Kraft treten des neuen LFGB am 01.01.2006 sind keine Bußgeldverfahren in lebensmittelrechtlicher Hinsicht (z. B. bei unhygienischen Zuständen) mehr möglich. Strafverfahren gibt es nur noch in absoluten Ausnahmefällen. Der Autor weiß von Verbraucherschützern zu berichten, die ihre Verwarnblöcke abgeben konnten, weil sie derzeit nutzlos sind. Diese werden normalerweise für geringfügige Sanktionen verwendet. Noch drastischer wird es, wenn Verbraucherschützer kein Geld mehr für das nötige Benzin bekommen, um überhaupt ihren Job vor Ort in den Betrieben ausführen zu können...

Aber Stalker darf die breite Öffentlichkeit über diese Skandalfälle nicht informieren. Einem Beamten, der FÜR den Bürger da sein soll, wird indirekt der Mund verboten, denn Informationen dürfen ausschließlich über die zuständigen Pressestellen der Ämter verbreitet werden. Bei Nichteinhaltung sind Abmahnungen die harmlosesten Sanktionen, mögliche Repressalien wie Pensionskürzung oder -streichung sowie Strafverfolgung gehören dann schon zu den existentiellen Bedrohungen.

Stalker kann daher nicht selbst an die Öffentlichkeit gehen und zieht sich drastisch zurück. Der Autor teilte der Verlegerin per Email mit: „Durch die Veröffentlichung meines Buches habe ich bereits weit mehr für den Verbraucher getan, als so mancher angeblich frei, demokratisch und unmittelbar gewählte Volksvertreter. Ein weiterer Bericht über meine Erkenntnisse ist mit einem nicht unwesentlichen Risiko für meine Person verbunden.“

So bleibt zu hoffen, dass die breite Öffentlichkeit wach wird und die Kontrollen für Lebensmittel verstärkt werden, sonst werden die essenden Mitbürger weiterhin Gift und Gammelfleisch auf den Tisch bekommen.

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Hände weg von Lebensmitteln
Lüge Lebensmittelüberwachung – Ein Insider packt aus
Bram G. Stalker
ISBN 3-937568-67-0, 308 Seiten, 21,20 €.
Soeben erschienen. Spirit Rainbow Verlag, Aachen.

Weitere Informationen auf der Webseite des Verlages: www.spirit-rainbow-verlag.de - Autor Stalker

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Datum: 13.09.2006 - 15:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gudrun Anders
Stadt:

Aachen


Telefon: 0241-7014721

Kategorie:

Nahrung- und Genussmittel


Meldungsart: Produktinformationen
Versandart: eMail-Versand
Freigabedatum: 13.09.2006

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