IndustrieTreff - Entwurf des CCS-Gesetzes ist ein Schnellschuss. Klimaschädliche Kohlekraftwerke sollen legitimiert

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Entwurf des CCS-Gesetzes ist ein Schnellschuss. Klimaschädliche Kohlekraftwerke sollen legitimiert werden

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Entwurf des CCS-Gesetzes ist ein Schnellschuss. Klimaschädliche Kohlekraftwerke sollen legitimiert werden

(pressrelations) -
Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bezeichnete den heute vorgestellten Gesetzentwurf zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS) als Schnellschuss. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle und Umweltminister Norbert Röttgen drängten auf die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie, um den Energiekonzernen EU-Fördergelder zu sichern. Dabei nähmen sie unkalkulierbare Risiken durch die unerprobte Technologie in Kauf. Die CCS-Technologie könne absehbar keinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Sie mache Kraftwerke sogar deutlich ineffizienter, erhöhe den Ressourcenverbrauch und blockiere die Energiewende. Insbesondere die Langzeitsicherheit der unterirdischen CO2-Lagerstätten sei zweifelhaft. Daher finde CCS auch keine Akzeptanz in der Bevölkerung. Der Umweltverband forderte die Koalitionsfraktionen auf, das Gesetz endgültig zu stoppen.

Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: "Die CO2-Abscheidung ist und bleibt eine Feigenblatt-Technologie der Konzerne, um die klimaschädliche aber bislang lukrative Kohleverstromung weiter zu legitimieren. Für eine zukunftsfähige Energiepolitik ist CCS überflüssig und das muss die Regierung auch in ihrem Energiegesamtkonzept berücksichtigen."

Das CCS-Gesetz sollte nach Angaben der Minister eigentlich nur Demonstrationsvorhaben ermöglichen. Durch zu schwache Vorgaben werde es jedoch zum Einfallstor, um die Technologie schon bald im großen Maßstab umzusetzen, sagte Werner Neumann, der energiepolitische Sprecher des BUND. Im Gesetzentwurf seien Speichermengen zulässig, die schon jetzt CO2-Endlager von bis zu mehreren hundert Quadratkilometern Ausmaß ermöglichten. Die vorgesehene Überprüfung des Gesetzes im Jahr 2017 sei Makulatur, da bis dahin keine belastbaren Erkenntnisse zum längerfristigen Verhalten von CO2 im Untergrund vorliegen könnten.

Neumann: "Leckagen, Risiken wie die Kontamination von Grundwasser oder das Auslösen von Erdbeben müssen sicher ausgeschlossen werden, bevor CCS zur Anwendung kommen könnte." Angesichts solcher Gefahren seien auch die vorgesehenen Haftungsregelungen für die Konzerne nicht zufriedenstellend.





Im ersten Anlauf scheiterte das CCS-Gesetz im letzten Jahr an massiven Protesten von Umweltverbänden und der Bevölkerung. Dass die Technologie durch die jetzt vorgesehenen finanziellen Angebote an Bundesländer und Kommunen künftig mehr Akzeptanz finde, sei nicht zu erwarten. "Angesichts der Risiken, die die betroffenen Regionen dauerhaft tragen müssten, wird sich die Bevölkerung kaum als Versuchskaninchen für die Energiekonzerne hergeben", sagte Weiger.


Pressekontakt: Tina Löffelsend, BUND-Klimaexpertin, Tel. 030-27586-433, Mobil: 0176-20067099 bzw. Katrin Riegger, BUND-Pressereferentin, Tel. 030-27586-425/-489, E-Mail: presse(at)bund.net ; www.bund.net


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Datum: 14.07.2010 - 16:17 Uhr
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