Klonfleisch muss gekennzeichnet werden
Klonfleisch muss gekennzeichnet werden
(pressrelations) - Zügig klare Regelungen zur Kontrolle und Kennzeichnung verabschieden
Zu den Berichten aus Großbritannien, dass Produkte von Nachkommen geklonter Kühe in die Nahrungskette gelangt sind, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag lehnt das Klonen von Tieren aus ethischen Gründen weiterhin ab. Nachdem die EU-Agrarminister im vergangenen Jahr Fleisch und Milch geklonter Tiere generell für den europäischen Markt zugelassen haben, gilt es jetzt, zügig klare Regelungen zur Kontrolle und Kennzeichnung von Klonprodukten zu verabschieden. Der Verbraucher braucht endlich Klarheit.
Grund zur Panik besteht allerdings nicht: Das Klonverfahren ist sehr aufwändig und teuer, eine Massenherstellung solcher Produkte ist deshalb kaum zu erwarten. Auch bestehen nach derzeitigem wissenschaftlichem Stand keine gesundheitlichen Risiken beim Verzehr von Milch oder Fleisch geklonter Tiere. Wir fordern eine umfassende wissenschaftliche Bewertung der Produkte durch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Dennoch sind die Verbraucher durch die aktuellen Meldungen zu Recht verunsichert. Was für sie letztlich zählt, ist, erkennen zu können, ob sie Fleisch oder Milch von geklonten Tieren im Warenkorb haben oder nicht. Deshalb brauchen wir eine klare Kennzeichnung solcher Produkte. Nur so können die Kunden eine Gewissensentscheidung an der Kasse treffen.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Datum: 06.08.2010 - 18:17 Uhr
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