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Lautenschläger: Kernzonenkonzept im Biosphärenreservat gesichert

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Lautenschläger: Kernzonenkonzept im Biosphärenreservat gesichert

(pressrelations) -
Umweltministerin: Land stellt 140 Hektar und 2 Millionen Euro zur Verfügung

Hessen wird als erstes Bundesland seiner Verpflichtung zum Erhalt des länderübergreifenden Biospärenreservats Rhön nachkommen. "Die Landesregierung wird in diesem und im nächsten Jahr bis zu 2 Millionen Euro für das Biosphärenreservat zur Verfügung stellen", kündigte Lautenschläger am Mittwoch auf der Ruine Auersburg in der Gemeinde Hilders an. "Damit werden wir auf jeden Fall den Forderungen der UNESCO nachkommen, bis 2013 drei Prozent der Gesamtfläche des Biosphärenreservates als Kernzone auszuweisen", so Lautenschläger. Auf diesen Flächen soll sich die Natur möglichst ungestört entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung ist deshalb nicht erlaubt.

Die Rhön ist das einzige Biosphärenreservat Hessens. Es wurde im März 1991 von der UNESCO international anerkannt. Bei einer Gesamtfläche von 186.206 Hektar entfallen 64.831 Hektar auf Hessen (34,8 Prozent), 72.802 Hektar auf Bayern (39,1Prozent) und 48.573 Hektar auf Thüringen (26,1 Prozent). Nach den Kriterien der UNESCO müssen die deutschen Biosphärenreservate über einen Kernzonenanteil von mindestens 3 Prozent ihrer Fläche verfügen. Sollten diese bis zur nächsten anstehenden Überprüfung im Jahr 2013 nicht zur Verfügung stehen, ist damit zu rechnen, dass dies zu einer Aberkennung des Titels führt.

Der hessische Teil verfügt mit derzeit 2,4 Prozent (entspricht rd. 1.556 Hektar) über den höchsten Kernzonenanteil der drei Länder. Zur Erfüllung des 3 Prozent Kriteriums fehlen derzeit rd. 390 Hektar. Noch in diesem Jahr wird das Regierungspräsidium Kassel hierfür in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Hessen-Forst rund 140 Hektar, überwiegend Staatswald, ausweisen. Staatsministerin Lautenschläger begrüßt den Vorschlag des Vereins "Natur- und Lebensraum Rhön" zum Kernzonenkonzept. Er sei regional ausgewogen, repräsentiert die verschiedenen Waldbesitzarten und berücksichtigt naturschutzfachliche Aspekte.





Neben der Ausweisung von Flächen des Staatswaldes werden nun die Verhandlungen mit den kommunalen und privaten Waldbesitzern aufgenommen, um die weiteren Kernzonen zu erbringen. Für den erforderlichen Grunderwerb und Ausgleichszahlungen werden bis zu 2 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Ministerin Lautenschläger zeigte sich zuversichtlich, dass sich auch die Kommunen mit der Bereitstellung von Flächen für Kernzonen beteiligen werden, nachdem nunmehr klar ist, dass das Land die nötigen Ausgleichsmittel zur Verfügung stellen wird.

"Alle diese Maßnahmen werden dazu beitragen, die markante Mittelgebirgslandschaft der Rhön mit ihren waldfreien Hochlagen und Kuppen zu erhalten", so Lautenschläger. "Das "Land der offenen Fernen" hat für die regionale Identität eine herausragende Bedeutung."

Hintergrundinformationen:

Im Jahr 1970 startete die UNESCO das Programm "Der Mensch und die Biosphäre". Im Rahmen dieses Programms weisen die Mitgliedstaaten Biosphärenreservate als Modellregionen aus. In ihnen wird erprobt, wie der Mensch im Einklang mit der Natur leben und wirtschaften kann.

Hauptaufgaben von Biosphärenreservaten nach den Internationalen Leitlinien der UNESCO sind:

  • Schutz des Naturhaushalts und der Biologischen Vielfalt
  • Nachhaltiges Wirtschaften
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Forschung
Ein Biosphärenreservat besteht aus der Kernzone (die Kernzone deckt streng geschützte Lebensräume ab. In diesen Zonen hat klar die Natur Vorrang, sie soll sich möglichst ungestört entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung ist ausgeschlossen), der Pflegezone (Erhaltung der Kulturlandschaft), der Entwicklungszone (Raum für nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung).

Deutschland verfügt über fünfzehn Biosphärenreservate.

Die Flächen für das Kernzonenkonzept gliedern sich wie folgt auf:

Staatswald:
  • Tabellentitel 1. in bestehenden Naturschutzgebieten (NSG) 143 ha
  • NSG Milseburg 26,6 ha
  • NSG Bieberstein bei Langenbieber 6,1 ha
  • NSG Stellberg bei Wolferts 19,8 ha
  • NSG Schwarzwald bei Wüstensachsen 47,9 ha
  • NSG Ulsteraue 13,4 ha
  • NSG Schwärzelsberg ca. 30 ha
  • 2. weitere landeseigene Flächen (NSG geplant): 15 ha
  • Hübelsberg 8,4 ha
  • Dachberg bei Rasdorf 6,2 ha
  • 3. von Poppenhausen bereit gestellt (Kommunalwald, Kompensation):
  • Weiherkuppe bei Sieblos 8 ha
  • 4. von Petersberg und Künzell bereit gestellt (Privatwald, Kompensation):
  • Höllwald bei Rodenbach 34 ha
  • Summe der bereits verfügbaren Flächen für Kernzonen: 200 ha
  • Darüber hinaus sollen aus Kommunal- und Privatwaldbesitz zur Verfügung gestellt werden. 200 ha
Als weitere Option stehen bereits heute 50 Hektar Staatswald zur Verfügung, falls mit anderen Waldbesitzern keine Einigung erzielt würde.


Pressestelle: Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Telefon: (0611) 815 10 20, Fax: (0611) 815 19 43
E-Mail: pressestelle(at)hmuelv.hessen.de


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Datum: 12.08.2010 - 12:17 Uhr
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