IndustrieTreff - Schornsteinfegermonopol ade? - Ein Fazit zur Gesetzesänderung zum 2-jährigen Jubiläum

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Schornsteinfegermonopol ade? - Ein Fazit zur Gesetzesänderung zum 2-jährigen Jubiläum

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Im November 2008 trat das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz bereits teilweise in Kraft und sollte für mehr Wettbewerb sorgen. Hat diese Gesetzesänderung das erreicht was sie bewirken sollte? www.klick-dein-Schornsteinfeger.de hat dazu recherchiert.


(industrietreff) - Bereits im November 2008 wurde auf Drängen der Europäischen Union das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz veröffentlicht und tritt nun ab dem 01.01.2013 vollständig in Kraft. Welche Möglichkeiten hat dieses Gesetz und wurden diese auch von den Hausbesitzern genutzt oder gibt es noch zu große Hürden im Kampf gegen das Monopol?

Für Hausbesitzer bietet das neue Gesetz auch heute schon die Möglichkeit sich von seinem Bezirksschornsteinfeger teilweise zu trennen. Nach dem alten Schornsteinfegergesetz hatten Hausbesitzer keinerlei Möglichkeit auszuwählen, welcher Schornsteinfeger die Kontrollen durchzuführen hat. Jedem Schornsteinfeger wurde ein eigener Kehrbezirk zugewiesen, in dem er alle Kehrarbeiten durchzuführen hatte. Hausbesitzer besaßen lediglich die Pflicht den Schornsteinfeger an der Feuerstätte arbeiten zu lassen und ihn für seine Leistungen zu bezahlen.

Am 26.11.2008 wurde das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz im Bundestag geschlossen und trat ab dem 29.11.2008 teilweise in Kraft. Nach dieser Übergangsregel bis zum 01.01.2013 können nun Schornsteinfeger aus der Gesamten EU, Norwegen, Island, Lichtenstein sowie der Schweiz ihre Schornsteinfeger-Dienstleistungen anbieten. Dafür müssen diese lediglich ihre Qualifikationen von der zuständigen Handwerkskammer überprüfen lassen. Hausbesitzer haben diesbezüglich die Möglichkeit beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrollen zu prüfen, ob der jeweilige ausländische Schornsteinfeger in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen ist. In den Grenzgebieten sind schon über hundert freie Schornsteinfeger tätig. Die Nachfrage an freien Schornsteinfegern ist zurzeit noch relativ gering, da viele Bürger der Meinung sind, dass das Monopol erst 2013 fällt oder nicht wissen wie und wo sie diese beauftragen können.

Ab dem 01.01.2013 wird das Kehrmonopol vollständig abgeschafft und Hausbesitzer können ihren Kaminkehrer frei wählen. Nach dem neuen Gesetz gibt es jedoch weiterhin einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Dieser trägt die Verantwortung für seinen Bezirk und ist für die Überwachung der Kehrarbeiten an Feuerungsanlagen in seinem Bezirk zuständig. Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz legt fest, dass ab 2013 alle dreieinhalb Jahre eine kostenpflichtige Feuerstättenschau vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden muss. Die Feuerstättenschau dient zur Erstellung eines Feuerstättenbescheids, in dem festgelegt wird, welche Arbeiten in welchen Zeitintervallen durchgeführt werden müssen. Mit diesem Bescheid kann dann ein freier Schornsteinfeger engagiert werden.





Wer seinen Schornsteinfeger frei wählt hat jedoch auch neue Pflichten. Hausbesitzer müssen in Zukunft immer ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger über die Durchführung von Arbeiten an ihrer Feuerstätte benachrichtigen. Wer nicht spätestens zwei Wochen nach dem im Feuerstättenbescheid festgelegten Termin seinen Bezirksschornsteinfeger benachrichtigt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 EUR rechnen. Wer jedoch seinen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger fristgerecht über die Durchführung der Arbeiten informiert kann zwischen 10 und 30 Prozent der Kosten für die Schornsteinfeger-Dienstleistungen einsparen.

Für die Schornsteinfeger als einstiger Monopolisten ändert sich mit dem neuen Gesetz eine Menge. Diese werden versuchen alle Kunden aus ihrem Bezirk zu halten, um sich die Suche nach Neukunden zu ersparen. Bei der Haltung von Stammkunden bleibt der Verwaltungsaufwand für den Bezirksschornsteinfeger gering und die Kosten für An- und Abfahrten bleiben konstant.

Es lässt sich nur sehr schwer prognostizieren, wie sich der Markt ab 2013 entwickeln wird. Die Preise für Schornsteinfegerdienstleistungen könnten steigen, konstant bleiben oder aufgrund des Wettbewerbs sinken.
Das Onlineportal www.klick-deinen-Schornsteinfeger.de berichtet immer aktuell über Trends und Neuerungen im Schornsteinfeger-Handwerk. Außerdem bietet das Portal die Möglichkeit schnell und einfach einen Schornsteinfeger in seiner Nähe zu finden.


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Datum: 16.09.2010 - 14:55 Uhr
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