IndustrieTreff - BVerfG-Urteil zum Gentechnikgesetz: Sieg fuer Verbraucher und Umwelt

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BVerfG-Urteil zum Gentechnikgesetz: Sieg fuer Verbraucher und Umwelt

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BVerfG-Urteil zum Gentechnikgesetz: Sieg fuer Verbraucher und Umwelt

(pressrelations) - Anlaesslich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Normenkontrollklage des Landes Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnikgesetz erklaeren die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss und der umweltpolitische Sprecher Matthias Miersch:

Die SPD-Bundestagsfraktion freut sich ueber diesen Sieg fuer Verbraucher, Umwelt und fuer die gentechnikfreie Lebensmittelwirtschaft. Mit seinem Urteil stellt das Bundesverfassungsgericht das Gemeinwohl eindeutig ueber das Profitstreben Einzelner. Die Richter bestaetigten die 2004 von der damals rot-gruenen Bundesregierung erarbeitete Haftungsregelung. Es bleibt dabei: Die Anbauer von gentechnisch veraenderten Pflanzen muessen in vollem Umfang haften, wenn gentechnikfrei wirtschaftende Landwirte ihre Ernte nicht oder nur eingeschraenkt verwerten koennen, weil genveraendertes Material gefunden wurde. Dies gilt auch verschuldensunabhaengig und gesamtschuldnerisch, wenn sich die Nutzer der Gentechnik an die Sicherheitsvorschriften zur Vermeidung von Verunreinigungen gehalten haben oder wenn im Einzelfall nicht auszumachen ist, von wessen Acker die Verunreinigung ausging.

Und auch das oeffentliche Standortregister, ueber dass sich jeder informieren kann, wo genau gentechnisch veraenderte Pflanzen angebaut werden, wurde bestaetigt.

Beide Regelungen hatte die SPD in der vergangenen Legislaturperiode gegen die Aenderungsbestrebungen des damaligen Koalitionspartners CDU/CSU erfolgreich verteidigt. Denn schon damals war die Union fest im Griff der Gentechniklobbyisten.

Die Aenderungsbestrebungen der schwarz-gelben Bundesregierung werden mit dieser Entscheidung von hoechster Stelle in die Schranken gewiesen. Die Richter betonten besondere Sorgfaltspflicht beim Umgang mit der Agrogentechnik und die Verantwortung des Gesetzgebers fuer die kuenftigen Generationen und den Schutz der natuerlichen Lebensgrundlagen. Als "schwer oder gar nicht begrenzbar" bezeichneten sie die Ausbreitung von gentechnisch veraendertem Material, wenn es einmal in die Natur ausgebracht wurde.





Hieraus muessen nun die richtigen Konsequenzen gezogen werden:
Das Bundesverfassungsgericht hat uns als Gesetzgeber einen klaren Auftrag fuer ein hohes Schutzniveau gegeben. Auch Angesichts des aktuellen Verunreinigungsfalles mit der Maissorte NK 603 muessen wir unter anderem pruefen, ob die aktuellen Regelungen diesen Anforderungen gerecht werden.


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Datum: 24.11.2010 - 18:15 Uhr
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