Biokreis begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Gentechnikgesetz ist verfassungsgemäß!
(LifePR) - Die umfassende Schutzpflicht des Staates für die Umwelt bekräftigten die Karlsruher Richter mit dem am Mittwoch gefällten Urteil und wiesen damit die Klage des Landes Sachsen-Anhalt nach mehr Gentechnik zurück. "Angesichts des noch nicht endgültig geklärten Erkenntnisstandes der Wissenschaft bei der Beurteilung der langfristigen Folgen eines Einsatzes von Gentechnik trifft den Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht". Daher wurden nicht nur die Beibehaltung des öffentlichen Standortregisters für GVO-Anbauflächen, sondern auch die Haftungsregelung bestätigt. Gen-Bauern haften unabhängig vom eigenen Verschulden für den entstandenen Schaden durch Kontaminierung bzw. Auskreuzung. Auch die Vorsorgepflichten wurden für verfassungsgemäß erklärt.
"Selbst wenn wir uns in Sachen Haftung gerne eine noch strengere Regelungen für unsere Biobauern wünschen würden, so sind wir doch erfreut, dass Karlsruhe die Gen-Bauern nun klar in die Pflicht nimmt ", meint Sepp Brunnbauer, Biokreis-Geschäftsführer.
Im Zeichen der zwei Ähren arbeiten rund 900 Biobauern und 80 ökologische Verarbeiter für den Erhalt bäuerlicher Landwirtschaft und handwerklicher Lebensmittelverarbeitung zusammen.
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Im Zeichen der zwei Ähren arbeiten rund 900 Biobauern und 80 ökologische Verarbeiter für den Erhalt bäuerlicher Landwirtschaft und handwerklicher Lebensmittelverarbeitung zusammen.
Datum: 25.11.2010 - 11:04 Uhr
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