IndustrieTreff - FBDi läutet Schritt 2 seiner REACh-Initiative ein

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FBDi läutet Schritt 2 seiner REACh-Initiative ein

ID: 308627

Vereinheitlichter Informationsfluss und Schulterschluss mit Schwesterverbänden

(industrietreff) - Neufahrn, 3. Dezember 2010 - Im Rahmen seiner REACh-Initiative strebt der FBDi (Fchverband Bauelemente Distribution) den vereinfachten Informationsaustausch entlang der Lieferkette und eine verstärkte Positionierung gegenüber den Behörden an. Die EU-Verordnung REACh (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals) ist seit Juni 2007 in Kraft. Seit 2008 erfordert sie auch Informationsweitergaben für "Erzeugnisse ohne beabsichtigte Freigabe von Substanzen" - d.h. für alle physikalischen Objekte wie auch Bauteile und Baugruppen. Als Mittler zwischen Hersteller und Weiterverarbeiter und / oder Endkunde muss die Distribution laut EU-REACh §33 ihre Kunden über sogenannte gefährliche Inhaltsstoffe der Kandidatenliste informieren. Die dadurch entstehenden Probleme für die Distributoren sind einerseits die fehlende Informationsbereitstellung und -übermittlung von den Herstellern, andererseits die sehr unterschiedlichen Kundenanforderungen, welche auf globalen länder- und branchenspezifischen Vorschriften bezüglich Substanzregulierungen beruhen. Allerdings ist auch das oftmals fehlende Verständnis von REACh und den resultierenden Verpflichtungen für die unterschiedlichen Akteure in der Lieferkette anzumerken. Genau hier setzt der FBDi mit dem zweiten Schritt seiner REACh-Initiative an:
Über den IDEA Verband, der International Distribution of Electronics Association, tauscht sich der FBDi mit anderen Distributionsverbänden aus europäischen Staaten regelmäßig aus. Damit verfolgt der FBDi das Ziel einer engen Zusammenarbeit mit anderen europäischen Distributionsverbänden, um mit einer gemeinsamen Stimme seine Gewichtung bei den Behörden zu verstärken.

Zur Vereinfachung dieser komplexen Thematik arbeitet der FBDi unter Federführung von Avnet zur Zeit an der Verbesserung der Informationsbereitstellung und des Informationsflusses entlang der Lieferkette - und nicht nur im Sinne von REACh: Mit Hilfe eines europaweit übergreifenden "Quasi-Standards" für die erforderlichen Grundinformationen bezüglich der verwendeten Bauteile, Baugruppen und Geräte in der Elektronikindustrie soll das notwendige Minimum an Information bereitgestellt werden. Der erste Teil - das Pictorial - enthält eine bebilderte Übersicht von Produkten mit einer Zuordnung der für dieses Produkt zutreffenden Verordnungen, aus welchen sich dann die entsprechenden Anforderungen ergeben. Der zweite Teil - das Mandatory Data - besteht aus der Übersicht der sich aus der Produktkategorisierung ergebenden erforderlichen Informationen, bezogen auf die Europäischen Regularien. Wichtig hier ist, dass man sich auf ein notwendiges Minimum an Information beschränkt, und die Anforderungen damit auch für Hersteller auf anderen Kontinenten nachvollziehbar und händelbar bleibt.




So können alle in der Lieferkette involvierten Partner sichergehen, dass sie auch in punkto REACh die gleiche "Sprache" sprechen, unabhängig vom Übermittlungsformat. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet dies eine enorme Hilfestellung. "Für den professionellen Umgang mit REACH ist die Informationstransparenz zwischen Herstellern, Distributoren und Kunden unerlässlich", so Wolfram Ziehfuss, Geschäftsführer des FBDi.

Eine erste Version des "Pictorial" und "Mandatory Data" ist für das Ende Q1/2011 vorgesehen. Um eine möglichst rechtssichere Abdeckung mit den Vorschriften zu erzielen, werden diese oben genannten Unterlagen auch mit den unterschiedlichen zuständigen Marktüberwachungsbehörden mehrerer europäischer Länder abgestimmt.

Hintergrund zu REACh:
Laut REACh ist jeder Hersteller dazu angehalten, sich pro-aktiv über als gefährlich eingestufte Substanzen auf dem Laufenden zu halten. Diese sogenannten SVHC-Stoffe (Substances of Very High Concern) werden von der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) in unregelmässigen Abständen in der sogenannten Kandidatenliste veröffentlicht. Vorgesehen ist die automatische Informationsübermittlung bezüglich Stoffen in Erzeugnissen, welche auf dieser Kandidatenliste benannt sind, durch Hersteller an dessen Kunden, bzw. die Distribution, sofern der Gewichtsanteil des vorhandenen SVHC über 0,1% des Gesamtgewichtes des Gesamtproduktes liegt. Dies bedeutet also, dass eigentlich ein Bauteilehersteller automatisch, zumindest durch Benennung des Substanznamens, diese Information an seinen Kunden (z.B. Distribution) weitergibt, dieser an seinen Kunden, usw.. Die derzeit in vielen Fällen fehlende Informationsbereitstellung und -übermittlung ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen:
-Die EU-REACh Verpflichtungen gelten nur für in Europa ansässige Unternehmen (Hersteller, Importeure, Händler), nicht jedoch für aussereuropäische Lieferanten.
-Unterschiedliche (aber ähnliche) Gesetzgebungen in anderen Regionen wie US und Asien, welche andere Anwendungsbereiche und Verpflichtungen beinhalten.
-Outsourcing von Herstellungsprozessen an Drittfirmen.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Europäische Markt für elektronische Bauteile nur rund 14-15% des weltweiten Marktes beträgt. Das schmälert dessen Relevanz aus Sicht der Zulieferer aus anderen Kontinenten. Unklar sind oftmals auch die tatsächlichen Anforderungen, welche sich aus der EU-REACh ergeben:
?Es besteht keine Pflicht einer 100% Materialdeklaration des Erzeugnisses.
?Es müssen keine Sicherheitsdatenblätter für SVHCs der Kandidatenliste für Erzeugnisse ohne beabsichtigte Freisetzung erstellt / übermittelt werden.
?Auf der Kandidatenliste benannte Stoffe sind nicht verboten, sondern über ihr Vorkommen in den Erzeugnissen muss lediglich bei Vorhandensein über dem benannten Grenzwert informiert werden.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über den FBDI e. V. (www.fbdi.de)
Der Fachverband der Bauelemente Distribution e.V. (FBDi e.V.) mit Sitz in Neufahrn bei Freising ist seit 2004 eine etablierte Größe in der deutschen Verbandsgemeinschaft und repräsentiert einen Großteil der in Deutschland vertretenen Distributionsunternehmen elektronischer Komponenten. Neben der informativen Aufbereitung und Weiterentwicklung von Zahlenmaterial und Statistiken zum deutschen Distributionsmarkt für elektronische Bauelemente bildet das Engagement in Arbeitskreisen und die Stellungnahme zu wichtigen Industriethemen (u.a. Ausbildung, Haftung & Recht, Umweltthemen) eine essenzielle Säule der FBDI Verbandsarbeit. Zu den aktuellen Schlüsselthemen zählen u.a. die marktgerechte Umsetzung von RoHS, WEEE und REACH. Der FBDi ist Mitglied im Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft.

Die Mitgliedsunternehmen (Stand Januar 2010):
Acal, AMS Technologies, Arrow Europe, Avnet EM EMEA, Beck Elektronische Bauelemente, Channel Microelectronic, CODICO, Conrad Electronic SE, Ecomal Deutschland, Endrich Bauelemente, EVE, Farnell, Future Electronics Deutschland, Hy-Line Holding, JIT electronic, Memphis Electronic, MEV Elektronik Service, MSC Gleichmann, RS Components, Rutronik Elektronische Bauelemente, Schukat electronic, Distrelec Schuricht, setron, TTI Europe, NU Horizons Electronics.
Fördermitglieder: Bourns, EPCOS, FCI Electronics.




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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 03.12.2010 - 10:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Wolfram Ziehfuss
Stadt:

Neufahrn


Telefon: +49 (0) 8165/670233

Kategorie:

Elektro- und Elektronik


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