Hamburger Elektrizitätsnetzbetrieb untersagt Atomstrom den Netzzugang
(ots) - mk-grid - Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG, nimmt den
aktuellen atomaren Störfall als auch die in der Vergangenheit
vorliegenden Störfälle zum Anlass und untersagt bis auf Weiteres
unter Berufung auf den Schutz der öffentlichen Sicherheit den
Netzzugang für Strom aus Atomkraftwerken.
Während man in Japan zum jetzigen Zeitpunkt zum Abwarten verdammt
ist, sieht sich das Hamburger Netzbetriebsunternehmen zum Handeln
gezwungen. Obwohl die japanischen AKW's zu den modernsten der Welt
zählen, kann und konnte man absolute Sicherheit zu keinem Zeitpunkt
garantieren, wie auch die in der nahen Vergangenheit zurückliegenden
Störfälle an deutschen AKW's beweisen. Auch wenn Atomkraft zwar ein
"umweltfreundlicher" Energieträger ist, da dieser bei Produktion von
elektrischer Energie keine Abgase oder CO2 Emissionen freisetzt,
bleibt die Auswirkung im Störfall nachhaltig tödlich. Der
Auswirkungsradius, die generationsübergreifenden Folgen und das damit
verbundene Risiko für die Bevölkerung können dabei nicht definiert
werden.
Trotz der gesetzlichen Verpflichtung der
Elektrizitätsnetzbetreiber, jedem Energieversorger einen
diskriminierungsfreien Zugang zum Netz zu gewährleisten, kann sich
nach Auffassung des Geschäftsführers der mk-grid - Ihr Netzbetrieb
GmbH & Co. KG, Senator h.c., Assoz. Prof. Martin Richard Kristek,
dieser diskriminierungsfreie Zugang jedoch nur auf die
wirtschaftliche Diskriminierungsfreiheit beschränken. Somit bleibt es
einem verantwortungsbewussten Elektrizitätsnetzbetrieb unbenommen, im
Sinne der öffentlichen Sicherheit den Netzzugang zu untersagen. Die
Politik hat in jüngster Vergangenheit die Verlängerung der
Restlaufzeiten von Atomkraftwerken bestätigt. Ungeachtet dessen, hat
jeder Kunde, aber auch Versorgungsdienstleister die freie Wahl eine
marktwirtschaftliche Lösung zu finden.
Dementsprechend war es für die Entscheidung nicht nötig, auf
entsprechende Durchführungsverordnungen und Erlässe seitens des
Gesetzgebers zu warten, sondern mit ureigenem
Verantwortungsbewusstsein diese zu treffen. Wünschenswert wäre, wenn
dieser Überzeugung Beispielwirkung in der Weise zuteil wird, als dass
sich auch andere Netzbetreiber dazu entschließen, die Durchleitung
vom Atomstrom zu untersagen.
Selbstverständlich bleibt es betroffenen
Energieversorgungsunternehmen unbenommen gegen diese beschlossene
Vorgangsweise der Geschäftsführung rechtlich vorzugehen. "Dieser
Auseinandersetzung würde jedoch aufgrund der aktuellen Lage und
Vorkommnisse mit Gelassenheit entgegen gesehen werden. Man darf
gespannt sein, ob und inwieweit mein Unternehmen rechtlich
verpflichtet werden sollte Atomstrom durchleiten zu müssen", so
Senator h.c., Assoz. Prof. Martin Richard Kristek.
Durch diesen Umstand des Ausschlusses der Atomkraft in den Netzen
der mk-grid - Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG kommt es
selbstverständlich nicht zu Nachteilen der betroffenen
Verbrauchsstellen, ebenso wenig sind aus diesem Anlass
Preiserhöhungen der Versorgungsunternehmen zulässig.
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Datum: 12.03.2011 - 17:59 Uhr
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