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EANS-News: ANDRITZ AG / VERÖFFENTLICHUNG der beabsichtigten Wiederveräußerung

erworbener eigener Aktien gemäß § 82 Abs 9 BörseG in Verbindung mit §§ 4 und 5

der Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112)

ID: 373233

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
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Unternehmen

Graz (euro adhoc) - In der 101. ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft vom 27. März 2008 wurde der Vorstand der Gesellschaft
mit Wirkung ab 1. Oktober 2008 für den Zeitraum von 30 Monaten zum
Aktienrückerwerb bis zur Höhe von 10% des Grundkapitals (unter
Anrechnung der bereits von der Gesellschaft erworbenen eigenen
Aktien) ermächtigt, unter anderem zu dem in § 65 Abs 1 Ziff 4 AktG
angeführten Zweck.

Der Vorstand der Gesellschaft hat unter Einbindung des Aufsichtsrates
der Gesellschaft beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu
machen und eigene Aktien im Rahmen eines Aktienrückerwerbsprogramms
zu erwerben, unter anderem zu dem in § 65 Abs 1 Ziff 4 AktG
angeführten Zweck (Verwendung der erworbenen Aktien für Zwecke eines
Aktienoptionsprogramms für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und
Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder eines
mit ihr verbundenen Unternehmens). Die unter Einbindung des
Aufsichtsrats der Gesellschaft gefassten Beschlüsse des Vorstands der
Gesellschaft und die Rückkaufprogramme sind jeweils gemäß § 82 Abs 8
BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV veröffentlicht worden. Diese
Veröffentlichungen wurden auch im Internet auf der Homepage der
Gesellschaft http://www.andritz.com unter Aktienrückkaufprogramm
bekannt gemacht.

Die 101. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat den
Vorstand der Gesellschaft unter anderem auch ausdrücklich dazu
ermächtigt, unter Einbindung des Aufsichtsrats, erworbene eigene
Aktien wieder zu veräußern.





Der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die
beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien im Rahmen des
Aktienoptionsprogramms für leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstands 2008 das "Aktienoptionsprogramm 2008") wurde am 8. März
2011 veröffentlicht und war ab diesem Zeitpunkt in den
Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft zur Einsichtnahme aufgelegt.

Am 23. März 2011 hat der Vorstand den Beschluss gefasst, eigene
Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2008
wiederzuveräußern. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 23. März
2011 dem Beschluss des Vorstands zugestimmt.

Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des
Vorstands, dem der Aufsichtsrat vollinhaltlich zugestimmt hat und auf
dessen Grundlage er einen gleichlautenden Beschluss gefasst hat,
veröffentlicht und die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien
zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2008 bekannt gemacht (§ 82
Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV).

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung für den
Rückerwerb und die Wiederveräußerung: 27. März 2008.

2. Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 29.
März 2008 gemäß § 82 Abs 8 BörseG im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Wiederverkaufsprogramms: 30.
März 2011 bis 30. April 2012

4. Aktiengattung, auf die sich das Wiederverkaufsprogramm bezieht:
auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft (einheitliche
Aktiengattung).

5. Beabsichtigtes Volumen der Wiederveräußerung eigener Aktien,
insbesondere auch der Anteil der wieder zu veräußernden Aktien am
Grundkapital: bis zu 1.046.000 auf Inhaber lautende Stückaktien
der Gesellschaft, das entspricht rund 2,01% des Grundkapitals der
Gesellschaft.

6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie
(Bezugspreis): EUR 35,44.

7. Art und Zweck des Wiederverkaufs eigener Aktien, insbesondere, ob
der Wiederverkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse
erfolgen soll: Die Aktien werden an Optionsberechtigte unter dem
Aktienoptionsprogramm 2008 veräußert. Die Wiederveräußerung
erfolgt außerhalb der Börse.

8. Allfällige Auswirkungen des Wiederverkaufsprogramms auf die
Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft: Keine.

9. Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Optionen: Gemäß
Aktienoptionsprogramm 2008 wurden leitenden Angestellten und
Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft insgesamt 1.100.000
Optionen eingeräumt. Insgesamt nahmen 75 Führungskräfte und 5
Vorstandsmitglieder am Aktienoptionsprogramm 2008 teil. Es wurden
Optionsrechte gewährt, die jede Führungskraft zum Bezug von 6.000,
10.000 oder 20.000 (Anzahl ist abhängig von Führungsebene),
Mitglieder des Vorstands (Papst, Hofmann, Köfler, Hornhofer) zum
Bezug von jeweils 40.000 und den Vorsitzenden des Vorstands
(Leitner) zum Bezug von 50.000 Aktien der Andritz AG berechtigen.
Arbeitnehmern und (weiteren) Organmitgliedern der Gesellschaft
wurden unter dem Aktienoptionsprogramm 2008 keine Optionen
eingeräumt. Aktuell sind neben den 5 Vorstandsmitgliedern 70
Führungskräfte Teilnehmer am Stock Options Programm und halten
insgesamt 1.046.000 Optionen. Jede Option gewährt das Recht, eine
auf Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft zu erwerben.

Die Gesellschaft wird alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit der
Wiederveräußerung der Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms
2008 gemäß §§ 6 und 7 VeröffentlichungsV im Internet auf der Homepage
der Gesellschaft http://www.andritz.com veröffentlichen.

Graz, im März 2011
Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Andritz AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer(at)andritz.com

Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
WKN: 632305
Index: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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Datum: 24.03.2011 - 07:48 Uhr
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