Energiepflanzen brauchen weniger Dünger und Pflanzenschutzmittel / Biogasrat weist Behauptungen der deutschen Wasserwirtschaft zurück
(ots) - "Die Behauptungen der Deutschen Wasserwirtschaft zu
den angeblichen Auswirkungen des Energiepflanzenbaus auf die
Grundwasserqualität sind in weiten Teilen schlichtweg falsch und
gehen an der landwirtschaftlichen Realität vorbei", so der
Geschäftsführer des Biogasrat e.V. Reinhard Schultz in Reaktion auf
die jüngsten Presseäußerungen der Wasserwirtschaft.
Im Gegenteil: "Der Energiepflanzenbau für Biogasanlagen führt zu
einer deutlichen Reduktion des Einsatzes von Mineraldüngern. Die
Mineralstoffe der Energiepflanzen bleiben vom Fermentationsprozess
unberührt und können als organischer Dünger eingesetzt werden und
durch die Rücknahme von Gärrestresten wird es sogar Ackerbaubetrieben
ermöglicht im Kreislauf zu wirtschaften und den Zukauf von
mineralischen Düngemitteln zu reduzieren", erläutert Schultz. Auch
werde der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beim Energiepflanzenbau
für Biogasanlagen deutlich vermindert. Anbauziel sei eine hohe
Biomasseproduktion je Flächeneinheit und daher stünden sortenreine
Bestände beim Energiepflanzenbau nicht im Vordergrund und die
Anwendung von Herbiziden und anderen Pflanzenschutzmitteln könne
somit deutlich reduziert werden, betont der Geschäftsführer des
Biogasrat e.V..
Der verminderte Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im
Energiepflanzenanbau wird von wissenschaftlicher Seite bestätigt: So
zeigt die Studie "Energiepflanzenbau für Biogasanlagen" von
Karpenstein-Machan und Weber aus dem Jahr 2010, dass beim
Silomaisanbau für Biogasanlagen 77% der Landwirte deutlich weniger
Pflanzenschutzmittel einsetzen als beim Anbau einer Referenzkultur
zur Nahrungsmittelproduktion. Ein ähnliches Bild zeichnet die Studie
beim stickstoffhaltigen Düngemitteleinsatz, der in der
Energiepflanzenproduktion im Mais bei 52% und im Getreide bei sogar
67 % der Betriebe reduziert werden konnte.
"Und auch die Nachhaltigkeit von Biomasse muss heute bereits
gewährleistet werden. So schreibt die
Biomassenachhaltigkeitsverordnung eine Selbsterklärung für Landwirte
vor, die sicherstellt, dass die erzeugten Energiepflanzen nicht auf
umgebrochenen Grünland oder schützenswerten Flächen angebaut werden.
Außerdem müssen alle Schutzgebietsauflagen eingehalten werden. Diese
Regelung gilt bereits heute für alle Biokraftstoffe und Bioerdgas",
erklärt Schultz.
"Den Energiepflanzenanbau mit haltlosen Argumenten für die
Grundwasserqualität verantwortlich zu machen, ist wirklichkeitsfern,
diskreditiert eine ganze Branche und ist daher inaktzeptabel."
Pressekontakt:
Biogasrat e.V.
Janet Hochi
Tel. 030 - 20143133
Email: geschaeftsstelle(at)biogasrat.de
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Datum: 24.03.2011 - 14:27 Uhr
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