IndustrieTreff - Gas und Strom: Vorsicht bei Festpreis-Tarifen

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Gas und Strom: Vorsicht bei Festpreis-Tarifen

ID: 382769

(ots) -

- Verbraucher "erkaufen" Garantien oftmals mit überhöhten Preisen
- FinanceScout24: Für sehr sicherheitsbewusste Kunden können
Festpreise aber eine Option sein
- Smarte Verbraucher vergleichen die Angebote und achten auf guten
Service

Die Revolutionen in den arabischen Ölförder-Staaten, die
Atomkatastrophe in Japan - wenig deutet im Moment darauf hin, dass
die Energiepreise in absehbarer Zeit sinken könnten. Im Gegenteil:
Die Verbraucher haben Angst, dass sich die Preisspirale noch
schneller dreht. "Nichts fürchten die Flatrates und Preisgarantien
liebenden Deutschen so sehr wie die daraus resultierende Unsicherheit
für ihre Finanzen", erklärt Sabine Haase, Geschäftsführerin des
unabhängigen Verbraucher- und Vergleichsportals FinanceScout24. Die
Versuchung sei deshalb groß, die von den Strom- und Gaslieferanten
angebotenen Tarife mit Preisgarantie auszuwählen, bei denen die zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise innerhalb der
Vertragslaufzeit nicht geändert werden dürfen. "Sich vorschnell auf
einen solchen Vertrag einzulassen, kann jedoch ein teurer Fehler
sein", warnt Haase. Einige der Garantie-Tarife hätten gravierende
Nachteile. Unter Umständen fahre man mit einem flexiblen Vertrag
eines kundenfreundlichen Versorgers besser.

"Verbrauchern sollte klar sein, dass auch die Versorger versuchen,
ihr Risiko in diesen unsicheren Zeiten zu minimieren", erklärt Haase.
"Bei Garantie-Tarifen heißt das, dass sie die Preise im Voraus sehr
großzügig zu ihren Gunsten kalkulieren." Das bedeutet für die Kunden:
Die Tarife sind teilweise deutlich teurer als andere. Aus diesem
Grund lohnt sich auch bei diesen Tarifen ein Anbietervergleich.
Verbraucherschützer monieren zudem, dass einige Versorger durch
zusätzliche Rechnungsposten den Gesamtbetrag verschleiern, um einen




auf den ersten Blick attraktiven Festpreis als Lockangebot offerieren
zu können. Zu einem Bumerang wird das Mehr an Sicherheit natürlich
auch dann, wenn der Gas- oder Strompreis während der Laufzeit des
Vertrages sinkt. Denn Preissenkungen sind in Tarifen mit
Preisgarantie vertraglich nicht vorgesehen.

"Das soll aber nicht heißen, dass Festpreise für Strom und Gas
grundsätzlich schlecht sind", schränkt Haase ein. In den vergangenen
Jahren seien die Energiepreise trotz der Liberalisierung der Märkte
tendenziell gestiegen. Auch der Energiehunger aufstrebender Nationen
wie China und Indien sowie die politischen Verwerfungen im mittleren
Osten deuteten darauf hin, dass Preissteigerungen in Zukunft
wahrscheinlicher sind als Nachlässe. Gerade bei Versorgungsengpässen
aufgrund politischer Krisen sorge die vertraglich vereinbarte Strom-
oder Gaspreisgarantie dafür, dass es bei der Jahresabrechnung nicht
zu bösen Überraschungen kommt.

Wichtig sei es für sicherheits-orientierte Verbraucher aber, die
Konditionen der verschiedenen Anbieter sorgfältig zu vergleichen und
auch das Kleingedruckte zu lesen. Darin findet man zum Beispiel
Hinweise darauf, ob der Versorger mit kundenfreundlichen Klauseln und
Serviceleistungen punkten kann. "Anbieter, die von ihren Kunden für
den günstigen Festpreis eine Kaution von 300 Euro und ein ganzes Jahr
Vorauskasse fordern, gehören da zweifellos nicht dazu", verdeutlicht
die FinanceScout24-Geschäftsführerin.

Haase ist davon überzeugt, dass Verbraucher am besten zu sinkenden
Gas- und Strompreisen beitragen können, indem sie von der Möglichkeit
des Anbieterwechsels reger als bisher Gebrauch machen. Trotz des
schnellen und unproblematischen Procedere nutzen noch immer wenige
Kunden diese Möglichkeit. Dem Bundesverband für Energie- und
Wasserwirtschaft zufolge sind im Jahr 2010 rund drei von vier
Erdgaskunden bei ihrem alten Versorger geblieben - und das, obwohl
die Bürger inzwischen rund 35 Anbieter pro Postleitzahlengebiet zur
Auswahl haben, während es 2008 erst drei waren.

"Dabei ist der Wechsel des Versorgers denkbar einfach", erklärt
Haase. "Es genügt, sich beim neuen Lieferanten anzumelden. Dieser
regelt die Abmeldung beim bisherigen Vertragspartner und die
Umstellung der Lieferung." Eine Unterbrechung der Versorgung sei
ausgeschlossen, denn im Zweifel sei der kommunale Grundversorger per
Gesetz zur Lieferung verpflichtet.

Über die Preise von Strom- und Gasanbietern informieren die
Vergleichsrechner von FinanceScout24:
http://www.financescout24.de/energie_telekommunikation/strom.aspx
http://www.financescout24.de/energie_telekommunikation/gas.aspx

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