EANS-Hauptversammlung: BWT Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung
(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
BWT Aktiengesellschaft, 5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4
FN 96162 s, ISIN AT0000737705
Einladung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch,
den 25. Mai 2011, um 11.00 Uhr stattfindenden 21. ordentlichen 
Hauptversammlung im Haus der Oesterreichischen Kontrollbank AG, 1010 
Wien, Strauchgasse 1-3, "Reitersaal", eingeladen.
T a g e s o r d n u n g :
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2010 samt Anhang und 
des Lageberichtes mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Corporate 
Governance-Berichtes, sowie Vorlage des festgestellten 
Konzernabschlusses 2010 und des Konzernlageberichtes. 2. 
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses. 3. 
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes 
für das Geschäftsjahr 2010. 4. Beschlussfassung über die Entlastung 
der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010. 5. 
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des 
Aufsichtsrates. 6. Wahlen zum Aufsichtsrat. 7. Wahl des 
Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 2011.
Unterlagen zur Hauptversammlung
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 5310 Mondsee, 
Walter-Simmer-Straße 4, liegen spätestens ab 04. Mai 2011 die 
Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 AktG, insbesondere der Jahresabschluss 
samt Anhang mit Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates, der 
Corporate Governance-Bericht, der Konzernabschluss mit dem 
Konzernlagebericht, weiters die Beschlussvorschläge des Vorstands und
des Aufsichtsrats die Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in 
den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG zur Einsicht der Aktionäre 
auf.
Diese Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie das 
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht für die 
Hauptversammlung (§ 114 AktG) sind zudem spätestens ab 04. Mai 2011 
über die Internetseite der Gesellschaft http://www.bwt-group.com/DE/I
nvestor-Relations/Service/Hauptversammlung/ kostenlos abrufbar. Die 
genannten Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der 
Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite zugänglich.
Teilnahmeberechtigung - Nachweisstichtag und Depotbestätigung
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von 
Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu 
machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Nachweisstichtag,
das ist das Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung, somit am
15. Mai 2011, 24 Uhr MEZ. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist 
nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt als 
Nachweis der Aktionärseigenschaft die Vorlage einer Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG, die unserer Gesellschaft (c/o HV- 
Veranstaltungsservice GmbH, Seeböckgasse 41, 1160 Wien) spätestens am
20. Mai 2011 zugehen muss. Bei Zwischenscheinen muss der Aktionär 
keine Bestätigung übersenden. Die Gesellschaft überprüft, ob der 
Aktionär zum Nachweisstichtag im Aktienbuch eingetragen ist.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz 
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in 
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat mindestens die 
in § 10a AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten: Angaben über den 
Aussteller: Name/Firma und Anschrift. Angaben über den Aktionär: 
Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, 
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen.
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, Depotnummer
bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt auf den sich die 
Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder
englischer Sprache entgegengenommen und bedarf der Schriftform 
(Unterschrift/firmenmäßige Zeichnung).
Die Übermittlung der Depotbestätigungen über ein international 
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der 
Kreditinstitute wird gemäß § 262 Abs 20 AktG ausgeschlossen. Die 
Bestätigungen dürfen daher ausschließlich per Post an 
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Seeböckgasse 41, 1160 Wien,  per Fax 
an +43 (0) 1 8900 500-84 oder per Email an 
anmeldung.bwt(at)hauptversammlung.at geschickt werden. Eine Übermittlung
auf elektronischem Weg (Email) ist nur bei Verwendung einer 
qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4 SigG möglich. 
Hingewiesen wird darauf, dass Aktien durch eine Anmeldung zur 
Hauptversammlung bzw. durch die Übermittlung einer Depotbestätigung 
nicht blockiert werden, dh Aktionäre können deshalb über ihre Aktien 
auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer 
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß § 106 Z 5 AktG
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des 
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die 
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei 
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein 
derartiges Verlangen in Schriftform muss der Gesellschaft spätestens 
am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 04. Mai 2011, 
ausschließlich an der Adresse BWT Aktiengesellschaft, A-5310 Mondsee,
Walter-Simmer-Straße 4, per Telefax +43 (0) 6232 5011-1191 zugehen. 
Eine Übermittlung auf elektronischem Weg (Email) ist nur bei 
Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4 
SigG möglich; diesfalls ist ausschließlich die Email-Adresse 
Hauptversammlung(at)bwt-group.com zu verwenden.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des 
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der 
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln 
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der 
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer 
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf 
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. An die 
Stelle der Begründung tritt bei einem Vorschlag zur Wahl eines 
Aufsichtsratsmitglieds die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs 2 AktG.  Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der 
Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das 
ist der 16. Mai 2011, an der Adresse BWT Aktiengesellschaft, A-5310 
Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4 bzw. per Fax an  + 43 (0) 
6232/5011-1191  oder per Email an Hauptversammlung(at)bwt-group.com 
zugeht.
Für die Ausübung der Aktionärsrechte gemäß § 109 AktG und § 110 AktG 
ist ein Nachweis der Aktionärseigenschaft zu erbringen. Bei 
depotverwahrten Inhaberaktien genügt als Nachweis die Vorlage einer 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich 
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die obigen
Ausführungen verwiesen. Bei Zwischenscheinen überprüft die 
Gesellschaft, ob der Aktionär zum Nachweisstichtag im Aktienbuch 
eingetragen ist.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt 
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf 
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer 
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen 
Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung
strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie 
auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort 
über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung 
durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung 
ist hinzuweisen.
Gemäß § 119 AktG sind jeder Aktionär, der Vorstand und der 
Aufsichtsrat berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der 
Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Gegenstand der 
Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt 
gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden.
Zur Beschlussfassung über den in der Versammlung gestellten Antrag 
auf Einberufung einer Hauptversammlung und zu Verhandlungen ohne 
Beschlussfassung bedarf es keiner Bekanntmachung. Über einen 
Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der 
Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er
in der Versammlung als Antrag wiederholt wird. Weitergehende 
Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 
AktG sind auf der Internetseite unserer Gesellschaft http://www.bwt-g
roup.com/DE/Investor-Relations/Service/Hauptversammlung/ zu finden.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung 
berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische 
Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der 
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des 
Vorstands oder Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter
nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den 
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss in 
Textform erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenso der Textform. Für
die Erteilung der Vollmacht bzw. deren Widerruf kann das Formular 
verwendet werden, das auf der Internetseite unserer Gesellschaft 
unter http://www.bwt-group.com/DE/Investor-Relations/Service/Hauptver
sammlung/ kostenlos abrufbar ist oder auf Verlangen zugesandt wird. 
Die Vollmacht bzw. deren Widerruf kann entweder in der 
Hauptversammlung übergeben werden oder sie muss der Gesellschaft (c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Seeböckgasse 41, 1160 Wien, per 
Telefax +43 (0) 1 8900 500-84 oder per E-Mail an 
anmeldung.bwt(at)hauptversammlung.at(als eingescannter Anhang (TIF, PDF,
etc.) dem Email beigefügt) geschickt werden, wobei die Vollmacht bzw.
der Widerruf bei diesen Kommunikationsformen jedenfalls bis  24. Mai 
2011, 13 Uhr MEZ, zugehen muss.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht 
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung 
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die 
Übermittlung dieser Erklärung über ein international verbreitetes, 
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute wird 
gemäß § 262 Abs 20 AktG ausgeschlossen; die Übermittlung erfolgt über
die oben zur Depotbestätigung genannten Kommunikationswege.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen 
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der 
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter 
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen 
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) 
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.00 Uhr.
Gemäß § 106 Z 9 AktG und § 83 Abs. 2 Zif. 1 BörseG geben wir bekannt,
dass das Grundkapital der Gesellschaft in 17.833.500 Stück auf 
Inhaber lautende Stückaktien zerlegt ist.
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung verfügt die BWT Aktiengesellschaft über 
1.006.143 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt 
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
16.827.357.
Mondsee, im April 2011
Der Vorstand
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: BWT AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
BWT Aktiengesellschaft
Mag. Ralf Burchert
ralf.burchert(at)bwt-group.com
Tel.: 06232/5011-1113
Branche: Wasser
ISIN:    AT0000737705
WKN:     884042
Index:   ATX Prime
Börsen:  Wien / Amtlicher Handel
      
Themen in dieser Meldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 21.04.2011 - 07:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 391970
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Telefon:
Kategorie:
Energiewirtschaft
Anmerkungen:
Diese HerstellerNews wurde bisher 737 mal aufgerufen.
Die Meldung mit dem Titel:
"EANS-Hauptversammlung: BWT Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BWT AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Alle Meldungen von BWT AG
iKratos GmbH erneut mit dem Siegel„Höchste Qualität 2025“ ausgezeichnet!
Wir freuen unsüber die Nominierung als „Zukunftsunternehmen 2025“
Core Silver bewertet weit verbreitete Goldergebnisse
Verbände ermitteln H2-Marktindex 2025: Infrastrukturausbau kommt voran / Wasserstoffmarkt wird verhaltener eingeschätzt als im Vorjahr / Branche fordert verbindliche politische Rahmenbedingungen
Hoyer: Auch Pharmaindustrie, Apotheken und Ärzte müssen Sparbeiträge erbringen




