IndustrieTreff - EANS-Hauptversammlung: Rosenbauer International AG / Einladung zur Hauptversammlung

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EANS-Hauptversammlung: Rosenbauer International AG / Einladung zur

Hauptversammlung

ID: 395616

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Rosenbauer International AG
Leonding, FN 78543 f
ISIN AT0000922554

Einberufung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

19. ordentlichen Hauptversammlung der
Rosenbauer International AG

am Freitag, dem 27. Mai 2011, um 14.00 Uhr,
in den Börsesälen Wien, Wipplingerstraße 34, 1010 Wien

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2010

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2011

6. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen spätesten ab 06. Mai 2011 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 4060
Leonding, Paschinger Straße 90, Investor Relations, Mag. Gerda
Königstorfer, auf:

Jahresabschluss mit Lagebericht, Corporate-Governance-Bericht,
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, Vorschlag für die
Gewinnverwendung, Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2010; Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2
- 6, Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu




TOP 6 gemäß § 87 Abs. 2 AktG.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind
spätestens ab 06. Mai 2011 außerdem im Internet www.rosenbauer.com
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
06. Mai 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4060
Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag.
Gerda Königstorfer, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis
der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 18. Mai 2011 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)732 6794 - 89 oder an 4060 Leonding, Paschinger
Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer,
oder per E-Mail ir(at)rosenbauer.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars für die dass oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung wie nachstehend ausgeführt.

Ausdrücklich wird auf folgendes hingewiesen: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären,
die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen
werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 18. Mai 2011 in
der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der
vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände,
die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen. Zu jedem anderen Tagesordnungspunkt kann jeder
Aktionär auch noch in der Hauptversammlung Anträge stellen, die
keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG, insbesondere wie der Nachweis des
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort auf
der Internetseite der Gesellschaft www.rosenbauer.com zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 17. Mai 2011 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 24. Mai 2011 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.

Per Post Rosenbauer International AG

Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Paschinger Straße 90
4060 Leonding

Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000922554 im Text
angeben)

Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen
zu gehen muss.

Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend
Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), • Angaben über den Aktionär:
Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des
Aktionärs, ISIN AT0000922554, • Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung, • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 17. Mai 2011 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht muss der Gesellschaft
bis spätestens 26. Mai 2011, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post Rosenbauer International AG

Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Paschinger Straße 90
4060 Leonding

Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89

Per E-Mail: ir(at)rosenbauer.com, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 6.800.000 Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 6.800.000 Stückaktien.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 13.30 Uhr.

Leonding, im April 2011

Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Rosenbauer International AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Rosenbauer International AG
Mag. Gerda Königstorfer
Tel.: 0732/6794-568
gerda.koenigstorfer(at)rosenbauer.com

Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000922554
WKN: 892502
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Wien / Amtlicher Handel


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Datum: 29.04.2011 - 08:02 Uhr
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