IndustrieTreff - EANS-News: OMV Aktiengesellschaft / Veröffentlichung zur Hauptversammlung 2011

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EANS-News: OMV Aktiengesellschaft / Veröffentlichung zur Hauptversammlung 2011

ID: 407768

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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/OMV / Öl / Gas / Österreich

Wien (euro adhoc) - Die OMV Aktiengesellschaft veröffentlicht gemäß §
65 Abs. 1 a Aktiengesetz (AktienG) folgenden von der Hauptversammlung
am 17. Mai 2011 gefassten Beschluss:

1. Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien

Der Vorstand wird ermächtigt, a) gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktienG im
Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft auf den
Inhaber lautende eigene Stückaktien, b) während einer Geltungsdauer
von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung,
c) zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30% unter dem
durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der
vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten
Gegenwert je Aktie, der höchstens 30% über dem durchschnittlichen,
ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage
liegen darf, zu erwerben. Der Erwerb kann über die Börse, im Wege
eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich
zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.
Der Vorstand wird außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem
Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft
befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss
einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der
Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
beschließen. Die Ermächtigung ersetzt die in der ordentlichen
Hauptversammlung vom 13. Mai 2009 zu Punkt 3. der Tagesordnung dem




Vorstand für die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung erteilte
Ermächtigung - soweit diese noch nicht ausgeübt wurde - zum Rückkauf
und zur Verwendung eigener Aktien.

2. Ermächtigung des Vorstands eigene Aktien auch in anderer Weise als
über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern bzw
zu verwenden

Der Vorstand ist weiters ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem
Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft
befindlichen eigenen Aktien gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 169 bis 171
AktienG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis
einschließlich 16. Mai 2016, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und
ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung auch auf andere Weise
als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern
und zu verwenden, insbesondere: a) eigene Aktien zur Bedienung von
Aktienoptionen oder von Long Term Incentive Plänen für Arbeitnehmer,
leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands/der
Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens sowie sonstigen Mitarbeiterbeteiligungs-Modellen zu
verwenden, b) eigene Aktien zur Bedienung allenfalls ausgegebener
Wandelschuldverschreibungen zu verwenden, c) eigene Aktien als
Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder
sonstigen Vermögenswerten zu verwenden, d) eigene Aktien zu jedem
sonstigen, gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden, und hierbei die
allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen, wobei die
Ermächtigung ganz oder in Teilen ausgeübt werden kann.

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Datum: 17.05.2011 - 19:18 Uhr
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