IndustrieTreff - BMWi novelliert Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

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BMWi novelliert Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

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(PresseBox) - Nach der heutigen Kenntnisnahme durch das Kabinett kann die Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung dem Bundesrat zugeleitet werden.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Mit der novellierten Verordnung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verbraucherinformationen im Pkw-Bereich. Der Verbraucher erhält über die neue farbige CO2-Effizienzskala in übersichtlicher und optisch gut wahrnehmbarer Form eine wichtige Hilfe bei seiner Kaufentscheidung. Schließlich kann sich nur der gut informierte Verbraucher bewusst für den Kauf eines CO2-effizienten Pkw entscheiden."
Die Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-verordnung erweitert die Verbraucherinformationen und passt sie zugleich an neue Entwicklungen an, insbesondere im Bereich Elektromobilität. Neben den bislang auszuweisenden Angaben der Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte neuer Personenkraftwagen wird künftig eine farbige CO2-Effizienzskala mit den Effizienzklassen A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient) eingeführt. Der Verbraucher kann so Pkw anhand ihrer CO2-Effizienz vergleichen.
Der Berechnung der CO2-Effizienz liegt ein so genanntes relatives Modell zugrunde. Danach wird die CO2-Effizienz auf der Grundlage der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Fahrzeugmasse berechnet. Dies hat den Vorteil, dass Effizienzunterschiede und Verbesserungspotentiale in allen Fahrzeugklassen transparent werden.
Hintergrundinformationen:
Bei der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung handelt es sich im eine Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu erlassen ist. Sie bedarf zudem der Zustimmung des Bundesrates.
Am 8. Juli 2011 wird der Bundesrat den Entwurf behandeln. Stimmt der Bundesrat dem Verordnungsentwurf zu, so kann die Verordnung noch im Herbst in Kraft treten.






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Datum: 18.05.2011 - 10:49 Uhr
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