IndustrieTreff - EEG-Novelle: Gesetz bremst Investitionen in Öko-Kraftwerke

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EEG-Novelle: Gesetz bremst Investitionen in Öko-Kraftwerke

ID: 432457

Säge- und Holzindustrie sieht Potenzial für Investitionen in Kraftwerke. Geplante Vergütung
für den produzierten Strom ist allerdings zu gering. Kleine und mittelgroße Biomassekraftwerke
werden benachteiligt.


(industrietreff) - Berlin, 29. Juni 2011 – „Der jetzige Gesetzentwurf bietet für die Unternehmen der Säge-
und Holzindustrie keine Anreize, Geld in die Stromproduktion aus Biomasse zu
investieren“, mahnt Dr. Klaus Böltz, Präsident des Bundesverbandes Säge- und
Holzindustrie Deutschland e. V. (BSHD). Anfang Juli soll die Neuauflage des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes (EEG) im Bundestag verabschiedet werden. Böltz warnt: „Wir sehen
bei zirka 200 Betrieben unserer Branche ein Potenzial für Investitionen in neue Kraftwerke.
Doch nach dem derzeitig vorliegenden Gesetzentwurf wird in der Sägeindustrie in kleine
und mittelgroße Kraftwerke nicht investiert. Die Vergütung für den produzierten Strom ist zu
niedrig!“

Das neue Gesetz unterstützt nach Ansicht des BSHD eher die großen Energieversorger,
anstatt die für eine Energiewende notwendigen dezentralen Versorgungsstrukturen. Im
Erfahrungsbericht zum EEG des Bundesumweltministeriums gibt es Rechenbeispiele für
ausgesuchte Anlagen, die die Problematik der neuen Vergütungsstruktur aufzeigen: So
wird beispielsweise eine Anlage mit einer elektrischen Kapazität von einem Megawatt, die
mit Waldrestholz befeuert wird, nach altem EEG mit bis zu 17,79 Cent pro Kilowattstunde
vergütet. Nach dem neuen Gesetz schrumpft diese Vergütung um mehr als drei Cent, auf
14,45 Cent pro Kilowattstunde. Aber gerade diese Anlagengröße entspricht dem Potenzial
typischer Sägewerksbetriebe. Der BSHD fordert: Rinde muss in die
Einsatzstoffvergütungsklasse II aufgenommen werden und mit einem Vergütungssatz von
acht Cent pro Kilowattstunde versehen werden, mindestens aber in die
Einsatzstoffvergütungsklasse I zum allgemeinen Satz von sechs bzw. fünf Cent pro
Kilowattstunde. Derzeit ist ein reduzierter Satz von 2,5 Cent für Rinde vorgesehen. „Für die
kleinen und mittelgroßen Betriebe kommt dabei erschwerend hinzu, dass sich die




kalkulatorischen Voraussetzungen nicht verbessert haben. Im Gegenteil: Die
Biomassepreise sind in der Zwischenzeit gestiegen“, so Böltz.

Aktuell produziert die Säge- und Holzindustrie in nur 85 Biomassekraftwerken EEG-Strom
aus fester Biomasse, für die es sonst in der Regel keine Verwendungsmöglichkeiten gibt.
„Und während Strom aus Solarenergie und Windkraftwerken nur zur Verfügung steht,
wenn die Sonne scheint oder Wind weht, liefert feste Biomasse Regelenergie, die benötigt
wird, um Atomkraftwerke zu ersetzen“, fügt Böltz hinzu. Vor allem der Einsatz von
Sägewerksrinde ist für die Stromproduktion in Biomassekraftwerken ökologisch vorteilhaft:
Der energetische Rohstoff fällt während der Holzverarbeitung als Reststoff an und ist somit
vor Ort direkt verfügbar. Unnötige Brennstofftransporte und die damit verbundenen
Umweltbelastungen werden vermieden.


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Der Bundesverband Säge- und Holzindustrie Deutschland (BSHD) mit Sitz in Berlin vertritt die
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branchenpolitischen Angelegenheiten zur Seite und unterstützt die kontinuierliche
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des Rohstoffes Holz. Um dies zu erreichen, tritt der BSHD aktiv in Dialog mit Vertretern aus
Medien, Wirtschaft, Politik und Forschung. Bei der Umsetzung seiner Ziele setzt der BSHD
sich für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung ein, die im Einklang mit ökonomischen,
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Datum: 29.06.2011 - 11:47 Uhr
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