E.ON Mitarbeiter dringt in Keller ein - Konzern weigert sich den Sachschaden zu bezahlen
Wir alle kennen es, meistens einmal im Jahr kommen die Mitarbeiter oder Beauftragten der Energielieferanten zu uns ins Haus und lesen die Zähler ab. Nichts ungewöhnliches, doch was ist, wenn diese Personen einen Schaden in Ihren vier Wänden verursachen? Dann haben Sie wohl Pech gehabt und bleiben auf Ihren Schaden sitzen, auch wenn die Sachbeschädigung vorsätzlich und mutwillig begangen wurde.
(industrietreff) - So geschehen jüngst im ostwestfälischen Paderborn. Dort ist ein Mitarbeiter der Firma E.ON Westfalen Weser Energie Service GmbH in einen Kellerraum eines Privathauses in Paderborn eingedrungen, in dem die Stromzähler des Energieversorgers angebracht sind. Er sollte in dem Haus lediglich die Zählerdaten der Raumwärmeanlage, die sich in einem anderen Kellerraum befindet, notieren. Doch eifrig wie der E.ON-Mitarbeiter war, dachte er sich wohl, es könne nicht schaden auch einmal einen Blick auf die Stromzähler zu werfen. Obwohl er ja hierzu gar nicht beauftragt war und vorher vom Mieter gefragt wurde, ob er diesen Raum betreten müsse, was er aber verneinte, verschaffte er sich Zutritt zu diesem Raum. Offensichtlich erstaunt darüber, dass der Raum verschlossen war, griff er einfach zu seinem Kugelschreiber und einem im Keller abgelegten Kalender und meinte er müsse hier in Oberlehrermanier schriftlich darüber belehren, dass der Raum für die E.ON-Mitarbeiter immer geöffnet sein muss.
Dem Mieter gefiel dieses Eindringen gar nicht und die Sachbeschädigung wollte er ersetzt haben. Das wiederum wollte der Energieversorger nicht. „…Der Neuwertschaden (…) des Kalenders ist nicht nachgewiesen. Erstattungsfähig wäre ohnehin nur der Zeitwertschaden. Dieser ist ebenfalls nicht nachgewiesen“, antwortete ein Mitarbeiter des Abrechungsservice von E.ON Westfalen Weser und sieht die Angelegenheit als erledigt an. Es wurden mit dem Geschädigten weitere Telefonate geführt, E-Mails geschrieben und so eine Menge interner Kosten bei E.ON verursacht. Diese sind sicherlich um ein vielfaches Höher als die Ersatzzahlung, um die der Geschädigte bat. Noch befremdlicher ist allerdings, dass E.ON auch Strafanzeigen gelassen entgegensieht. „Sollten Sie trotzdem Strafanzeige erstatten, was wir sehr bedauern würden, so ist diese auf die E.ON Westfalen Weser Energie Service GmbH zu stellen“, so der Mitarbeiter vom Abrechnungsservice weiter in seiner Antwortmail.
Seien Sie also gewarnt und sehen Sie den E.ON-Mitarbeitern lieber etwas genauer auf die Finger.
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Datum: 07.07.2011 - 13:11 Uhr
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