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BDI zur geplanten Insolvenzrechtsreform: "Kurzsichtige Finanzpolitik darf Sanierungschancen nicht gefährden"

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(ots) - BDI zur geplanten Insolvenzrechtsreform:
"Kurzsichtige Finanzpolitik darf Sanierungschancen nicht gefährden"

- Industrie gegen Privilegien von Steuerforderungen
- Für langfristiges Gelingen von Sanierungen
- Erhalt von Arbeitsplätzen, Wertschöpfung und Steueraufkommen

71/2011

26. Oktober 2011

"Die Insolvenzrechtsreform kann zwar das sanierungsorientierte
Insolvenzverfahren stärken und Arbeitsplätze, Wertschöpfung und
Steueraufkommen erhalten. Neue Chancen für sanierungsfähige
Unternehmen dürfen jedoch nicht an einer kurzsichtigen Finanzpolitik
scheitern." Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber
anlässlich des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von
Unternehmen (ESUG). Das Gesetz soll am Donnerstag vom Deutschen
Bundestag beschlossen werden.

Bislang wird die öffentliche Hand bei Sanierungsfällen privater
Unternehmen bevorzugt. Auf diese Weise werden laut BDI von der
Insolvenz betroffenen Unternehmen die letzten noch verfügbaren
finanziellen Mittel entzogen. "Die Bundesregierung sollte
Steuerforderungen nicht privilegieren", forderte Kerber. "Nur so
können Sanierungen insolventer Unternehmen langfristig gelingen."



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