Heilmittelerbringer warnen: KBV gefährdet Sprachtherapeutische Versorgung
(ots) - "Die Patientenversorgung darf nicht durch 
eine ungerechtfertigte Streichung von Heilmitteln aus dem Katalog der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gefährdet werden", warnen der 
Deutsche Bundesverband für Logopädie (dbl) und der Deutsche 
Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten (dbs). Sie nehmen 
damit Stellung zu der Forderung des Vorstandes der Kassenärztlichen 
Bundesvereinigung (KBV), Dr. Carl-Heinz Müller, der kürzlich einen 
Entwurf für einen neuen Heilmittelkatalog (HMK) auf Basis der 
evidenzbasierten Medizin (EbM) angekündigt hat. Heilmittel, über die 
bisher keine entsprechenden Studien durchgeführt worden sind, sollen 
danach aus der Liste der von den Gesetzlichen Krankenkassen zu 
erstattenden Leistungen gestrichen werden. 
   "Damit missbraucht der KBV-Vorstand die wissenschaftliche 
Therapieforschung als Argument für Sparmaßnahmen im 
Heilmittelbereich", so die Präsidentin des dbl, Christiane 
Hoffschildt. "Auch die KBV weiß, dass das Fehlen von Studien noch 
kein Beleg mangelnder Wirksamkeit ist", mahnt der 
dbs-Bundesvorsitzende Dr. Volker Maihack. Darauf weise im Übrigen 
auch das zuständige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im 
Gesundheitswesen (IQWiG) explizit hin. "Die Bedeutung datenbasierter 
Diagnostik und Therapie ist auch für Heilmittelerbringer 
unbestritten. Und obwohl bisher - anders als im pharmakologischen 
oder medizinisch-technischen Bereich - keine auch nur annähernd 
ausreichenden Forschungsmittel für die Erbringung der von uns 
geforderten Evidenznachweise bewilligt wurden, ist die systematische 
Therapieforschung im Bereich Logopädie/Sprachtherapie in den 
vergangenen zwei Jahrzehnten immer weiter ausgebaut worden", so 
Hoffschildt. Dennoch halten dbs und dbl die strenge und 
ausschließliche Orientierung an der EbM für falsch. Denn 
medizinisches Denken hat sich im Rahmen der internationalen 
Klassifikation von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit 
(ICF der WHO 2001) einem ganzheitlichen Menschenbild geöffnet.
    "Kranke und Menschen mit Behinderungen laufen Gefahr, die 
notwendigen Heilmittel als Leistungen aus der GKV nicht mehr zu 
erhalten, wenn eine für die Bewertung moderner Therapieverfahren 
unzulängliche Forschungsmethodik der alleinige Maßstab für 
Kostenerstattung werden soll. Eine Nutzenbewertung allein nach 
Maßstäben der höchsten Evidenzstufe der EbM ohne Berücksichtigung 
patientenrelevanter Aspekte wird der Komplexität des Heilmittels 
Sprachtherapie/Logopädie nicht gerecht", so Dr. Maihack.
Pressekontakt:
V.i.S.d.P.: Christiane Hoffschildt, Deutscher Bundesverband für 
Logopädie e.V., Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen. Weitere 
Informationen: dbl-Geschäftsstelle (Tel.: 02234/37953-27, Fax: 
02234/37953-13, E-Mail: feit(at)dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de) oder
dbs-Geschäftsstelle (Tel.: 02841-9981910, Fax: 02841/99819130, 
E-Mail: info(at)dbs-ev.de, Internet: www.dbs-ev.de).
      
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Datum: 28.10.2011 - 10:17 Uhr
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