Wolf von Auto gehetzt und überfahren ? Verbände stellen Strafanzeige
Wolf von Auto gehetzt und überfahren ? Verbände stellen Strafanzeige
(pressrelations) -
Unfallort in der Lausitz legt Verdacht auf grausame Tötung nahe
Berlin/Hamburg/Much ? Der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der International Fund for Animal Welfare (IFAW) und der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. stellen wegen des in der Gemeinde Lohsa in der Lausitz überfahrenen Wolfes gemeinsam Strafanzeige gegen Unbekannt. Besonders die Todesumstände des Wolfes seien erschreckend: Die Spuren legen den Verdacht nahe, dass der Wolf bewusst von einem Auto gehetzt und anschließend überfahren wurde. Die Verbände erwarten, dass die Staatsanwaltschaft zu diesem Vorfall ohne Zeitverzögerung ihre Ermittlungsarbeit aufnimmt.
Bei der näheren Untersuchung des Unfallortes durch Wildbiologen des sächsischen Wolfsmanagements zeigte sich ein ungewohntes Bild: Auf dem Waldweg war eine lange, hochflüchtige Fährte, die an der Stelle endet, an der der Wolf überfahren wurde. Der Wegabschnitt ist an beiden Seiten gezäunt, wodurch der etwa acht Monate alte weibliche Welpe keine Möglichkeit zur seitlichen Flucht hatte. "Sollte sich der Verdacht auf diese perfide Tierquälerei mit anschließender Tötung bestätigen, muss die Bestrafung gewährleisten, dass diese Einzeltat keinen Nachahmer findet", so die Verbände.
In der Lausitz wurden alleine innerhalb dieses Jahres sieben Wölfe überfahren.
Für Rückfragen:
Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte, Mobil: 0172-6453537
Andreas Dinkelmeyer, Internationaler Tierschutz Fond (IFAW): Tel. 040-86650015, Mobil 0173-6227539
Uwe Tichelmann, Freundeskreis freilebender Wölfe, Mobil 0177-5766860
Im Internet zu finden unter
www.NABU.de/wolf
www.ifaw.de
www.freundeskreis-wolf.de
Hintergrund:
Wölfe unterliegen dem Naturschutzrecht und gehören zu den streng geschützten Arten. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz § 72 wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine streng geschützte Tierart vorsätzlich tötet. Nach § 17 Tierschutzgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
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Datum: 08.12.2011 - 10:15 Uhr
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