EnBW-Aufsichtsrat beschließt Wiederbestellung von Dr. Bernhard Beck und Dr. Hans-Josef Zimmer
(ots) - Der Aufsichtsrat der EnBW Energie 
Baden-Württemberg AG hat im Rahmen seiner ordentlichen 
Aufsichtsratssitzung vom 8. Dezember 2011 die Wiederbestellung von 
Dr. Bernhard Beck als ordentliches Mitglied des Vorstands mit Wirkung
zum 1. Oktober 2012 für weitere fünf Jahre beschlossen. Dr. Bernhard 
Beck ist als Arbeitsdirektor und Personalvorstand tätig.
   Zudem hat der Aufsichtsrat Dr. Hans-Josef Zimmer mit Wirkung zum 
1. Januar 2012 für fünf Jahre erneut als ordentliches Mitglied des 
Vorstands bestellt. Dr. Zimmer war bereits von 2007 bis 2010 
Technikvorstand der EnBW und legte 2010 sein Vorstandsmandat 
freiwillig nieder, um damit eine vorbehaltlose Prüfung von zwischen 
der EnBW und russischen Geschäftspartnern vertraglich vereinbarten 
Leistungen zu ermöglichen. Die Prüfung und Bewertung dieser 
Sachverhalte ist nunmehr abgeschlossen.
   Nachdem der EnBW-Vorstandsvorsitzende Hans-Peter Villis 
angekündigt hatte, nach Auslaufen seines Dienstvertrags für eine 
Wiederbestellung als Vorstandsvorsitzender Ende September 2012 nicht 
mehr zur Verfügung zu stehen, hat der Aufsichtsrat mit den 
Bestellungen von Dr. Beck und Dr. Zimmer ein Zeichen der Kontinuität 
gesetzt.
   "Dr. Bernhard Beck und Dr. Hans-Josef Zimmer sind beide kompetente
und erfahrene Persönlichkeiten, die das Unternehmen EnBW bestens 
kennen. Dies ist angesichts der vor uns liegenden Herausforderungen 
und der damit verbundenen Veränderungen für die EnBW wichtig", so Dr.
Claus Dieter Hoffmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats.
   Hinsichtlich der Suche nach einem neuen Vorstandsvorsitzenden 
beschloss der Aufsichtsrat, in ein externes Auswahlverfahren 
einzutreten.
   Der Aufsichtsrat hat ferner die Budget- und Mittelfristplanung des
Unternehmens für die Jahre 2012-2014 einstimmig verabschiedet. In 
diesem Zusammenhang begrüßt er die Bereitschaft der Landesregierung, 
eine Kapitalerhöhung der EnBW im Landtag von Baden- Württemberg 
vorzuschlagen und zu unterstützen. Diese Kapitalstärkung durch das 
Land und die Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) belegt die 
Bereitschaft beider Gesellschafter, die Weiterentwicklung der EnBW 
tatkräftig zu unterstützen.
   Im Rahmen der Befassung mit der Mittelfristplanung hat der 
Aufsichtsrat das Gasgeschäft als wichtigen Bestandteil der 
EnBW-Strategie bestätigt. In diesem Zusammenhang hat die EnBW 
unverändert ein grundsätzliches Interesse an einer 
partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der VNG und deren 
Gesellschafter. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen hierfür sind 
allerdings ohne Zeitdruck neu zu bewerten.
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Datum: 09.12.2011 - 10:59 Uhr
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