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Eingeständnis von Verivox / FlexStrom begrüßt "bemerkenswerte Offenheit" des Verkaufsportals

ID: 552948

(ots) - Der unabhängige Energieversorger
FlexStrom begrüßt das Eingeständnis von Verivox, das Portal bilde
nicht alle Stromtarife gleichberechtigt ab. Das Eingeständnis
dokumentiert eine "bemerkenswerte Offenheit", heißt es bei dem
Energiediscounter. Verivox hatte am Mittwoch bekannt gemacht, dass es
u.a. jene Tarife von FlexStrom nicht mehr anzeigen wird, für die
keine Provision gezahlt wird.

"Der jetzige Schritt von Verivox bestätigt genau das, was wir seit
Jahren bereits vermuten: Die Höhe von Provisionen beeinflusst
definitiv die Darstellung bei Verivox", sagt FlexStrom-Sprecher Dirk
Hempel. "Es handelt sich bei Verivox um ein reines Verkaufsportal."

Seit Dezember geht FlexStrom gerichtlich dagegen vor, dass Tarife
mit geringen oder ganz ohne Provision von Verivox falsch dargestellt
werden. "Wenn Verivox jetzt offen eingesteht, dass unsere Angebote
ohne Provisionszahlungen nicht berücksichtigt werden, schafft das
ganz sicher mehr Transparenz für den Verbraucher", so der
Unternehmenssprecher.

Stromkunden, die eine diskriminierungsfreie Abbildung des gesamten
Energiemarktes wünschen, wissen mit dieser Ankündigung, was sie vom
Vermittlungsportal Verivox erwarten dürfen: "Bei Verivox wird eben
nur ein Auszug aus den Tarifangeboten angezeigt", sagt Hempel. "Wer
einen Überblick über den gesamten Markt will, ist bei Verivox
komplett falsch und informiert sich lieber woanders."

FlexStrom und Verivox streiten sich seit Jahren über die
Provisionsforderungen des Verkaufsportals. Der Energieversorger weist
die Forderungen von Verivox für die Kundenvermittlung als überzogen
zurück und hat daher in den letzten Jahren mehrfach eine
Diskriminierung beklagt, insbesondere gegenüber dem mittlerweile
insolventen Anbieter TelDaFax.

Seit der Insolvenz von TelDaFax gab es wiederholt schwere Vorwürfe




gegen Verivox. So berichteten das Handelsblatt und die Financial
Times Deutschland unter Berufung auf Eidesstattliche Versicherungen,
Mitarbeiter von Verivox und TelDaFax hätten "gemeinsame Sache"
gemacht. Der Staatsanwaltschaft Heidelberg liegt dazu mittlerweile
eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen von Verivox vor
(Staatsanwaltschaft Heidelberg, Aktenzeichen 320 Js 28010/11).

FlexStrom hat daher bereits im Dezember eine Schadenersatz-Klage
vor dem Landgericht Heidelberg gegen Verivox angestrengt
(Aktenzeichen 12 O 91/11 KfH). Dabei geht es um einen Tarif, der
zunächst korrekt angezeigt worden war. Erst nachdem FlexStrom für den
Tarif eine niedrige zweistellige Provision angeboten hatte, ließ
Verivox den Tarif im Vergleichsrechner durch eine falsche Darstellung
extrem weit nach hinten wandern.

Vergleichbare Tarife mit höherer Provision wurden hingegen
weiterhin auf den vorderen Plätzen im Rechner angezeigt - bis Verivox
den Vertriebsvertrag mit FlexStrom kündigte. Verivox führte als
Vorwand dafür in Presseberichten eine angebliche Anzahl von 3000
Kundenbeschwerden an. Diese Behauptung wurde dem Vertriebsportal aber
mittlerweile durch eine Einstweilige Verfügung gerichtlich untersagt.



Für Ihre Rückfragen:

Pressestelle der FlexStrom Aktiengesellschaft
Reichpietschufer 86-90, 10785 Berlin
Internet: www.FlexStrom-Presse.de

Ihr Ansprechpartner: Dirk Hempel
Telefon: (030) 214 998 -470
E-Mail: presse(at)FlexStrom.de


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Datum: 12.01.2012 - 15:19 Uhr
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