IndustrieTreff - Biokunststoffe und die babylonische Begriffsverwirrung

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Biokunststoffe und die babylonische Begriffsverwirrung

ID: 59087

(industrietreff) - Kompostwerke zweifeln biologische Abbaubarkeit an

Abfallexperten empfehlen die Restmülltonne

Bonn/Berlin/Brüssel - Biokunststoffe sind Auffassung vieler Experten nur in der Theorie ökologisch. Praktisch sind sie nicht einheitlich gekennzeichnet, leiden an einer babylonischen Begriffsverwirrung, können Schwermetalle enthalten und Kompostwerke in den Ruin treiben. Als 1988 die Recycling-Codes für die sechs meistgebrauchten Kunststoffe vergeben wurden, hatten Biokunststoffe im heutigen Sinne keine wirtschaftliche Bedeutung. Die Codes haben dreieckige Rahmen, die in der Mitte die zweistellige Materialnummer und manchmal darunter das Materialkürzel tragen. Die Initiative hatte der amerikanische Wirtschaftsverband der Kunststoffindustrie The Society of the Plastics Industry (SPI) http://www.plasticsindustry.org ergriffen.

Der Verband nummerierte die Polymere PET (Polyethylenterephthalat, Nr. 01), HDPE (Poyethylen hoher Dichte, Nr. 02), PVC (Polyvinylchlorid, Nr. 03), LDPE (Polyethylen niedriger Dichte, Nr. 04), Polypropylen (PP, Nr. 05) und Polystyrol (PS, Nr. 06). Die Nummer 07 mit dem Kürzel „O“ (für „other“) wurde für alle anderen Kunststoffe gewählt. Dazu gehören Acrylglas, Polycarbonat, Nylon, ABS, Fiberglas (GFK) und nunmehr auch Biokunststoffe wie Polymilchsäure (PLA, Polylactic Acid). Die amerikanischen Kodierungen wurden um weitere Materialien ergänzt und haben sich zu den „International Universal Recycling Codes“ entwickelt, die weltweit verbreitet sind. Die Vergabe der Nummern ging weiter. Ab Nummer 8 wurden Batterien, Papier und Pappen, Metalle, Holz, Textilien, Gläser und Verbundwerkstoffe gekennzeichnet. Sogar Bleiglas und Kork wurden berücksichtigt (Nr. 51 und Nr. 76). Biokunststoffe sind dagegen nicht integriert. Rein theoretisch könnten sie im Bereich 42 bis 49 Platz finden, der noch für organische Stoffe und Biomasse freigehalten wird.

Dem steht jedoch ein grundsätzliches Problem entgegen. Es gibt keine einheitliche Begriffsdefinition. Unter Biokunststoffen werden einerseits Kunststoffe auf Basis nachwachsender Rohstoffe verstanden, die biologisch abbaubar sein können, aber nicht müssen. Andererseits wird der Begriff für biologisch abbaubare Kunststoffe verwendet, die biologischen Ursprungs sein können oder auch auf Mineralölbasis hergestellt werden. Für eine Schnittmenge treffen beide Definitionen zu, etwa für Zelluloid und Kunststoffe auf Stärkebasis. Die Gruppe der biologisch abbaubaren Kunststoffe ist besonders unübersichtlich. Sie unterscheiden sich durch die Einflüsse, unter denen sie mehr oder weniger schnell zerfallen, im wesentlichen durch Sonnenlicht (UV-Licht), Sauerstoff, Wärme, Feuchtigkeit, mechanische Belastung und mikrobiologische Angriffe wie in der Kompostierung. Manche Biokunststoffe reagieren nur auf einen der Faktoren, andere auf mehrere, wiederum andere benötigen die Kombination von Faktoren, wie etwa beim oxo-thermischen Abbau (Sauerstoff und Luft).





Eine Untergruppe sind die Kunststoffe auf Mineralölbasis, zumeist Polyolefine wie Polyethylen und Polypropylen, in denen der Zerfall durch ein katalysierendes Additiv ausgelöst wird. Verbreitet hierfür sind Metallsalze. Der amerikanische Herstellerverband Oxo-Biodegradable Plastics Institute (OPI) http://www.oxobio.org teilt dazu mit, dass häufig Kobaltsalze verwendet werden. Kobalt werde jedoch in so geringer Konzentration eingesetzt, das unter Verwendung dieser Kunststoffe hergestellter Kompost weder für Pflanzen noch für Tiere giftig sei. Die Hersteller von Kunststoffen, denen ein solcher Spaltkatalysator beigemischt wird, grenzen sich gern von konkurrierenden Produkten mit anderen Zerfallsmechanismen ab. Der amerikanische Hersteller Bio-Tec Environmental, der das Additiv Bio-Batch für mikrobiellen Zerfall vertreibt, veröffentlicht ein Vergleichsliste verschiedener Biokunststoffe. Danach bleiben bei Verwendung von sauerstoffsensiblen Additiven nicht nur Kobalt, sondern unter Umständen auch Cadmium und andere toxische Reststoffe zurück. Auch bei lichtsensiblen Additiven würden Schwermetalle eingesetzt.

Die meist geheimen Rezepturen der Hersteller scheinen Betreibern von Kompostwerken suspekt zu sein. Selbst wenn die Mixturen ökologisch korrekt wären, bliebe ein noch größeres Defizit. Kompostwerkbetreiber zweifeln die biologische Abbaubarkeit nicht nur an, sie haben sie auch widerlegt. Das Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Heidelberg berichtet über eigene Kompostierungsversuche von Verpackungen aus biologisch abbaubaren Werkstoffen, in denen Biofolien auch nach etwa sechs Monaten noch nicht kompostiert waren. Der Rotteprozess im Heidelberger Kompostwerk sei aber verfahrenstechnisch auf zehn Wochen beschränkt. Daher würden die Biotüten, die für die Sammlung von Bioabfall verwendet werden, mit den anderen Störstoffen maschinell aussortiert und als Restmüll entsorgt http://stadtleben.de/heidelberg/aktuelles/2008/08/04/muelltueten-aus-biofolie-ungeeignet.

Auch der Abfallwirtschaftsbetrieb Esslingen betont, dass biologisch abbaubare Kunststofftüten, zum Beispiel aus Maisstärke, nicht in die Biotonne dürfen. Die kurze Rottezeit im Kompostwerk von sechs bis acht Wochen könne zum Problem werden. Moderne Kompostwerke arbeiten also schneller als der Biokunststoff zerfallen kann. Die Betreiber sind einem großen Risiko ausgesetzt, wenn Biokunststoffe in die Anlagen kommen. Es könnte ihnen verboten werden, den Kompost zu vertreiben. Laut der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. http://www.kompost.de in Köln dürfen Komposte mit mehr als 0,5 Prozent Fremdstoffen nicht abgegeben werden. Abgesehen von der Verwechslungsgefahr von normalen und Biokunstoffen können letztere aktiv dazu beitragen, dass der Grenzwert für Fremdstoffe überschritten wird. Wenn Biokunststoffe in der Verrottung trotz gegenteiliger Versuchsergebnisse schneller zerfallen, kann eine erhebliche Menge von kleinen Bruchstücken und Folienfetzen entstehen, die sich in der Fremd- und Störstoffabsiebung nicht beseitigen lassen. Auf den Anlagenbetreiber kommt dann der größte anzunehmende Unfall zu: Der Kompost muss kostenpflichtig als Restmüll beseitigt werden. Eventuell müssen auch ausgelieferte Fehlchargen zurückgenommen werden.

Der Europäische Dachverband der Kunststoffverarbeiter EuPC http://www.plasticsconverters.eu in Brüssel fordert separate Abfallströme, damit für die Kunststoffverwerter keine zusätzlichen Kosten für die Verwertung entstehen. „Es wird ebenfalls befürchtet, dass Biokunststoffe bestehende Recyclingprojekte gefährden können“, moniert EuPC. Der Verband wendet sich außerdem gegen eine Förderung von Biokunststoffen durch gesetzgeberische Maßnahmen, wie sie in Deutschland über die Verpackungsverordnung getroffen wurden. „Es gibt überhaupt keinen Grund, Bioplastik von den Grüne Punkt-Gebühren zu befreien. Die Dummheit geht ja soweit, das Zeug einfach in den Ofen zu stecken, weil man kein ordentliches Abfallkonzept auf die Beine stellen kann. So etwas darf nicht staatlich alimentiert werden“, fordert ein Vertreter der Entsorgungswirtschaft im Gespräch mit NeueNachricht. Siehe auch: http://www.bvse.de/?bvseID=6d81ff4efedb161cdb1402dd34846c53&cid=2&pid=2182; http://www.umweltlexikon-online.de/fp/archiv/RUBsonstiges/BiologischeAbbaubarkeit.php; http://www.verpackungsbranche.de/Nachrichten/na_235.html; http://www.nachhaltigkeitsreport.de/fp/archiv/AfA_recycling/print/13289.php; http://www.pressbot.net/article_l,1,i,50154.html; http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/02/22/dokument.html?titel=Bluff+mit+Becher&id=54002220&top=SPIEGEL&suchbegriff=bioplastik&quellen=&vl=0


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Datum: 18.09.2008 - 10:31 Uhr
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