Stromversorgung kann nur gemeinsam gesichert werden / Braunkohle wehrt sich gegen Ausgrenzung / Klimaschutz ist europäisch geregelt
(ots) - 
   Die Entscheidung, die Nutzung der Kernenergie bis zum Jahr 2022 zu
beenden, hat weitreichende Auswirkungen auf die Struktur der 
Stromerzeugung  und absorbiert den Ausbau der erneuerbaren Energien. 
Im Jahr 2011 hatte die Kernenergie noch einen Anteil an der 
Stromerzeugung von rund 18 %. Der Anteil der erneuerbaren Energien 
betrug insgesamt rund 20 %, davon entfielen auf die Hoffnungsträger 
Windkraft 7,6 % sowie auf die Photovoltaik 3 % (Bild). Das 
energiepolitische Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien im 
Bereich Strom auf bis zu 40 % im Jahr 2020 zu erhöhen, bedeutet 
stromwirtschaftlich, dass lediglich der bisher  von der Kernenergie 
geleistete Beitrag ersetzt wird, darauf verweist der Deutsche 
Braunkohlen-Industrie-Verein (DEBRIV). Die in Deutschland verfügbaren
Stromerzeugungskapazitäten im Bereich Braunkohle, Steinkohle sowie 
Gas werden weiterhin nicht nur gebraucht, weil ihre Kapazität 
jederzeit voll abrufbar ist, sondern insbesondere auch, weil die 
Erzeugung in diesen Anlagen quantitativ zur Bedarfsdeckung unbedingt 
benötigt werden.
   Im Hinblick auf die aktuelle Berichterstattung über die Rolle der 
Braunkohle und die stromwirtschaftliche Entwicklung in 2011 verweist 
DEBRIV auf folgende Zusammenhänge.
   Infolge der Stilllegung von rund 8.000 MW Kernenergieleistung 
verminderte sich die Produktion von Atomstrom in Deutschland im 
vergangenen Jahr um 32,5 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh). Bei 
nahezu konstantem Stromverbrauch steigerten die erneuerbaren Energien
ihren Beitrag um rund 19 Mrd. kWh und übernahmen damit einen 
erheblichen Teil der ausstiegsbedingten Erzeugungslücke. Die 
Braunkohlenkraftwerke erhöhten ihre Stromerzeugung um 7,1 Mrd. kWh 
und leisteten ebenfalls einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der 
Versorgungssicherheit. Allerdings ist die Bilanzierung der 
Strommengen nur ein Aspekt; für die Versorgungssicherheit 
entscheidend ist die Verfügbarkeit der vorhandenen 
Stromerzeugungsanlagen. Nach Abschaltung der Kernkraftwerke obliegt 
diese Aufgabe in besonderem Maße den verlässlichen 
Braunkohlenkraftwerken.
   Versuche, die ökonomischen Vorteile des heimischen Energieträgers 
Braunkohle klimapolitisch aufzurechnen, laufen ins Leere. Alle 
Braunkohlenkraftwerke unterliegen dem europäischen CO2-Handelssystem 
und benötigen für ihren Betrieb kostenpflichtige 
Emissionszertifikate. Die Obergrenze der CO2-Emissionen wird im 
europäischen System des Emissionshandels durch das gemeinschaftliche 
Cap abschließend festgelegt. Damit wird die CO2-Menge definiert, die 
für alle dem System unterworfenen Anlagen verfügbar ist. Das Cap ist 
einerseits das klimapolitische Ziel, andererseits ist es eine 
ordnungspolitische Vorgabe, die in jedem Fall erreicht wird, 
unabhängig davon, wo die CO2-Emissionen erfolgen und wie hoch der 
CO2-Preis ist.
   Die Braunkohlenindustrie bewegt sich in diesem europäischen System
und es ist damit klimapolitisch irrelevant, ob in Deutschland einige 
Millionen Tonnen Braunkohle mehr oder weniger verstromt werden. Die 
Gesamtmenge der CO2-Emissionen im Emissionshandelssektor bleibt 
unverändert, lediglich der Ort der Emissionen ist unbestimmt. Die zur
Verfügung stehende Menge an CO2 bestimmt den CO2-Preis, der 
seinerseits eine Lenkungswirkung entfaltet, indem das CO2 über den 
Handel dorthin gelenkt oder von demjenigen "genutzt" wird, der bereit
oder in der Lage ist, das CO2 zu bezahlen.
   Da durch den Emissionshandel ein Preis für den Ausstoß von 
Kohlendioxid zu zahlen ist, besteht ein Anreiz, die Verstromung von 
Braunkohle effizienter zu machen. Neue Braunkohlenkraftwerke sparen 
gegenüber Altanlagen bis zu einem Drittel an CO2 ein. Da bei 
Inbetriebnahme neuer Anlagen in der Regel Altanlagen vom Netz 
genommen werden, kommt es zu realen CO2-Einsparungen durch den 
Kraftwerksneubau.
   Bedeutung und Beitrag der Braunkohle lassen sich auch nicht durch 
den Subventionsvorwurf schmälern. Produktion und Nutzung von 
Braunkohle erfolgen in Deutschland vollkommen subventionsfrei, wie 
die Bundesregierung immer wieder in Antworten auf parlamentarische 
Anfragen betont.
   Hinweis für die Redaktionen:
   Eine Übersicht zur Entwicklung der Stromerzeugung nach 
Energieträgern seit 1990 erhalten Sie auf der Seite der AG 
Energiebilanzen 
http://www.ag-energiebilanzen.de/?Stromerzeugung19902011
Pressekontakt:
Uwe Maaßen
DEBRIV - Bundesverband Braunkohle
Postfach 40 02 52
50832 Köln
Max-Planck-Straße 37
50858 Köln
T +49 (0)2234 1864 (0) 34
F +49 (0)2234 1864 18
mailto: Uwe.Maassen(at)braunkohle.de
      
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Datum: 09.03.2012 - 10:05 Uhr
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