IndustrieTreff - Verwaltungsgericht Münster weist alle Klagen der Pelzzüchter ab

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Verwaltungsgericht Münster weist alle Klagen der Pelzzüchter ab

ID: 592610

Entzug der Betriebserlaubnis wegen Verstößen gegen den Tierschutz bleibt bestehen

(LifePR) - Das Verwaltungsgericht Münster hat erwartungsgemäß die Klagen der Nerzfarmen in Hörstel und Borken auf Weiterbetrieb zurückgewiesen (Az. 1 K 1146/11 1K 1596/11, 1 K 1597/11). Damit hat das Gericht die Verfügungen der Kreisveterinärämter auf Schließung der Pelzfarmen wegen Verstoßes gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bestätigt (insb. § 33 Abs. 1 und 5 TierSchNutzV). PETA fordert die Schließung aller Pelzfarmen in Deutschland, die jedes Jahr für den Tod von hunderttausenden Tieren verantwortlich sind.
"Die Weigerung der Nerzzüchter, ihren tierquälerischen Betrieb endlich aufzugeben, muss von den deutschen Behörden und Gerichten endlich gestoppt werden", kommentiert Dr. Edmund Haferbeck, juristischer Berater bei PETA, den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Münster. "Die Pelzfarmen in Hörstel und Borken wissen bereits seit fünf Jahren von den Änderungen bei der Pelztierhaltung und versuchten sich jetzt mit juristischen Tricksereien noch Zeit bis zur Paarung der Nerze im März zu erstreiten."
In einem vergleichbaren Verfahren wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 1 B 58/11) bereits eine Klage eines Pelztierfarmers gegen eine vergleichbare Ordnungsverfügung zur Anpassung der Haltungsbedingungen zurück. Seit dem 12. Dezember 2011 müssen nach § 33 Abs. 1 und 5 TierSchNutzV Nerzen auf Pelzfarmen mindestens eine Grundfläche von einem Quadratmeter zustehen. Diese Vorgaben seien für die Nerzfarmer finanziell belastend und würden zu einer wirtschaftlich unrentablen Haltung führen, so die beiden Kläger. Im Regelfall des § 11 Abs. 3 Satz 2 TierSchG kann eine erlaubnispflichtige Tätigkeit auch dann untersagt werden, wenn die wirtschaftliche Lebensgrundlage betroffen ist. Seit 2002 steht der Tierschutz als Staatsschutzziel in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland (Art. 20a Grundgesetz).
PETAs Kampagne gegen die Pelzfarmen, gemeinsam mit weiteren Tierschutzorganisationen, zielt auf die Schließung aller Pelztierfarmen ab, die den Tierschutz wissentlich für ihre Profite missachten. Aktuell hat PETA mit über 2.000 Unterstützern Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kiel gegen den Betrieb der Pelzfarm Sörnsen GmbH gestellt.




Jedes Jahr werden hunderttausende Tiere im Namen der Mode auf Pelzfarmen gequält und später getötet. Jedes noch so kleine Echtpelz-Accessoire oder jeder Echtpelz-Besatz als Kragen, Ärmel oder Stiefelkragen steht für ein kurzes Tierleben voller Leid, Qual und Entbehrungen und einen äußerst schmerzvollen Tod. Das Leiden der Nerze in engen Käfigen verursacht psychotische Störungen, Krankheiten und infektiöse Selbstverstümmelungen, an deren Lebensende der Tod durch Vergasung steht.

PETA Deutschland e. V. ist eine Schwesterorganisation von PETA USA, der mit über drei Millionen Unterstützern weltweit größten Tierrechtsorganisation. Ziel der Organisation ist es, durch Aufdecken von Tierquälerei, Aufklärung der Öffentlichkeit und Veränderung der Lebensweise jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen.


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Datum: 09.03.2012 - 17:28 Uhr
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