IndustrieTreff - Erhöhte EU-Vorgabe zur Sammlung von Elektroschrott nicht umsetzbar

IndustrieTreff

Erhöhte EU-Vorgabe zur Sammlung von Elektroschrott nicht umsetzbar

ID: 596328

(industrietreff) - 15. März 2012 - Die von der EU angepeilten Zielvorgaben zur Sammlung ausgedienter elektrischer Geräte und Energiesparlampen, so genannter Elektroschrott, sind nur dann erreichbar, wenn die Regierungen bereit sind, zusätzliche Maßnahmen durchzuführen. Bis 2021 sollen alle EU-Länder Elektroschrott in einer Menge einsammeln, die 65 Prozent des Durchschnittsgewichts aller Geräte und Lampen entspricht, die in den vorhergehenden drei Jahren pro Jahr verkauft wurden. Allerdings ist ein Teil des Elektroschrotts wegen legaler und illegaler Exporte für die Hersteller nicht mehr erreichbar. Zudem ist einiges auf dem Müll gelandet.

Das ist eines der Ergebnisse der internationalen e-waste-Konferenz, die am 15. März 2012 in Amsterdam stattfindet. Die Universität der Vereinten Nationen veröffentlicht die Ergebnisse eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts, das Herkunft und Ziele von Elektroschrott-Lieferungen in den Niederlanden erfasst. Auf Grundlage dieser Studie wurde ein einzigartiges Modell entwickelt, das die Menge an Elektroschrott vorhersagt, die in den jeweiligen Ländern voraussichtlich anfallen wird. Andere europäische Länder können das Modell ebenfalls einsetzen und sind so in der Lage, die Machbarkeit der EU-Vorgabe zur Einsammlung für ihr Land zu beurteilen.

Beispiele für mögliche zusätzliche Regierungsmaßnahmen in den Niederlanden sind eine Lieferverpflichtung für Städte und Gemeinden und den Einzelhandel. Darüber hinaus ist eine Registrierungspflicht für Sammlungs- und Recyclingbetriebe denkbar, die außerdem der Regierung detailliert darüber Bericht erstatten müssen, was genau sie mit ihrem Elektroschrott anfangen und inwiefern sie das "Alt gegen Neu"-Prinzip umsetzen. Damit soll sichergestellt werden, dass Verbraucher kleine Elektrogeräte und Energiesparlampen einfach und kostenfrei abgeben können. Wer gebrauchte Elektrogeräte für Endkunden zur Weiterverwendung in Entwicklungsländer exportieren will, wird in Zukunft nachweisen müssen, dass alle betreffenden Geräte sich in einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand befinden.





Die komplette Studie (in englischer Sprache) und einige Grafiken können unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.wecycle.nl/futureflowspress/


Themen in dieser Meldung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Wecycle verwaltet die Sammlung und das Recycling von gebrauchten Elektrogeräten und kaputten Energiesparlampen (Elektroschrott). Ziel von Wecycle ist es, so viel Elektroschrott wie möglich einzusammeln und arbeitet zu diesem Zweck mit Kommunen, Recyclingfirmen, dem Einzelhandel, Schulen und Verbrauchern zusammen. Wecycle organisiert eine verantwortungsvolle Einsammlung, garantiert Herstellern und Importeuren ein hochgradig umweltfreundliches Recycling und leistet eine entsprechende Berichterstattung an die Regierung. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.wecycle.eu



Leseranfragen:



Kontakt / Agentur:

Fleishman-Hillard Germany GmbH
Angela Prochaska
Herzog-Wilhelm-Strasse 26
80331 München
angela.prochaska(at)fleishmaneurope.com
089/23031-689
http://www.fleishman.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Fernüberwachungs- und Fernwirksysteme C3 von UNITRO-Fleischmann setzen neue Maßstäbe in Technik und Funktionali
Neues Glasfaser-Überbrückungsrelais verhindert Ausfälle in Transport- oder Energienetzwerken
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 15.03.2012 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 596328
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ted van Hintum
Stadt:

AD Zoetermeer


Telefon: +31-79-7600-641

Kategorie:

Elektro- und Elektronik


Anmerkungen:


Diese HerstellerNews wurde bisher 556 mal aufgerufen.


Die Meldung mit dem Titel:
"Erhöhte EU-Vorgabe zur Sammlung von Elektroschrott nicht umsetzbar
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Wecycle (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Wecycle



Service


Bundesweiter Dienstleister nach DGUV Vorschrift 3.
Wir prüfen bundesweit nach DGUV V3.

Login