IndustrieTreff - MyUSinc über die steuerliche Einordnung einr LLC in Deutschland

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MyUSinc über die steuerliche Einordnung einr LLC in Deutschland

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(industrietreff) - Für viele Firmengründungen in den USA ist die Gesellschaftsform der Limited Liability Company (kurz: LLC) die richtige Wahl, um einem Unternehmen den richtigen juristischen Rahmen zu geben. Die hohe Flexibilität, der solide Schutz des privaten Vermögens der Gesellschafter und die verhältnismäßig geringen formelle Voraussetzungen machen diese Rechtsform auch für deutsche Unternehmer attraktiv. Wenn Sie die Gründung einer LLC in den USA planen, gibt es aber wesentliche Punkte zu beachten, um erhebliche Steuernachteile zu vermeiden.Aus deutscher Sicht ist die US-LLC eine Hybridform aus GmbH und KG. Zum einen wird die LLC als eigenständige juristische Person (Kapitalgesellschaft) behandelt und bietet den Gesellschaftern die Vorteile der Haftungsbegrenzung auf die Höhe ihrer Einlage. Steuerrechtlich kann die LLC in den USA aber als Personengesellschaft behandelt werden, was zur Folge hat, dass Gewinne und Verluste direkt und ausschließlich auf der Ebene der Gesellschafter steuerlich berücksichtigt werden. Dieses ist vielfach genau so erwünscht und stellt unter anderem den Reiz dieser Gesellschaftsform dar.Wenn Gesellschafter einer LLC in Deutschland ansässig sind und damit ihr “Welteinkommen” in Deutschland versteuern müssen, führt dieses immer wieder zu Problemen, wenn der Gesellschaftsvertrag der LLC (Operating Agreement) nicht auf diesen Fall ausgerichtet ist.Das Ziel: Anerkennung der US-LLC als PersonengesellschaftAngestrebt wird zumeist der Fall, dass die deutschen Finanzbehörden die US-LLC als Personengesellschaft anerkennen, denn so unterliegt der in Deutschland steuerpflichtige Gesellschafter nur einer einmaligen Besteuerung. Qualifiziert der Fiskus die LLC in den USA hingegen als Kapitalgesellschaft besteht das Risiko, dass der deutsche Gesellschafter der Limited Liability Company seine in Deutschland zu versteuernden Auszahlungen der LLC nicht oder eventuell nur teilweise mit seinen bereits in den USA abgeführten Steuern verrechnen kann.Das Bundesministerium für Finanzen hat einen Katalog aufgestellt, nach dessen Kriterien die LLC entweder als Kapital- oder als Personengesellschaft eingestuft wird. Firmengründer in den USA, welche die LLC als Rechtsform wählen wollen, haben somit die Möglichkeit, die eigene LLC so auszurichten, dass die zumeist gewünschte Qualifizierung als Personengesellschaft erfolgt.Weitere Informationen auch auf www.myusinc.com




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Datum: 20.03.2012 - 11:05 Uhr
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