IndustrieTreff - Kraftwerk Staudinger muss die Quecksilbereinleitung in den Main drastisch reduzieren ? Block 6 steht

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Kraftwerk Staudinger muss die Quecksilbereinleitung in den Main drastisch reduzieren ? Block 6 steht der Energiewende im Weg

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Kraftwerk Staudinger muss die Quecksilbereinleitung in den Main drastisch reduzieren ? Block 6 steht der Energiewende im Weg

(pressrelations) -
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Halbierung der Quecksilbereinleitungen in den Main am Kraftwerk Staudinger. Das Regierungspräsidium hat diese Auflage in dem befristeten wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid für die Kraftwerksblöcke 4 und 5 sowie den geplanten Kohleblock 6 in Großkrotzenburg gemacht.

Dazu Ursula Hammann, umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN: "Dass der Quecksilbereintrag in den Rhein bis zum Jahr 2018 auch gerade für die bestehenden Kraftwerksblöcke drastisch gesenkt werden muss, ist das richtige Signal an E.ON. Noch deutlicher könnten die Einträge jedoch gesenkt werden, wenn E.ON vom Bau des geplanten Kohleblocks 6 absehen würde.

Dieser neue riesige und unflexible Kohleblock behindert die Energiewende. Wir fordern E.ON daher auf, vom geplanten Kohlekraftwerksneubau abzusehen und mehr in effiziente und gut regelbare Gaskraftwerke sowie insbesondere in die Zukunftstechnologien der Erneuerbaren Energien zu investieren."

DIE GRÜNEN weisen darauf hin, dass außerdem die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster zu beachten sei. Diese besagt, dass E.ON nach einem Verzicht auf Betriebsgenehmigungen für die Steinkohlekraftwerke Datteln 1-3 und Shamrock/Herne diesen Verzicht nicht widerrufen kann und das Kraftwerk daher auch nicht über den vereinbarten Stichtag hinaus am Netz belassen darf. Genau dies trifft auch bei Block 1 des Kraftwerks Staudinger zu. Hier hatte E.ON nach bereits beantragter Stilllegung den Weiterbetrieb verlangt, dem auch stattgegeben wurde. DIE GRÜNEN fordern die Landesregierung auf, ihre erteilte Betriebserlaubnis aufgrund dieses Urteils im Hinblick auf die Rechtskonformität zu überprüfen.


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Datum: 28.03.2012 - 18:15 Uhr
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