IndustrieTreff - EANS-Hauptversammlung: Rosenbauer International AG / Einladung zur Hauptversammlung

IndustrieTreff

EANS-Hauptversammlung: Rosenbauer International AG / Einladung zur
Hauptversammlung

ID: 626359

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

Rosenbauer International AG
Leonding, FN 78543 f
ISIN AT0000922554

Einberufung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

20. ordentlichen Hauptversammlung der
Rosenbauer International AG

am Freitag, dem 25. Mai 2012, um 14.00 Uhr, im Alten Rathaus der
Stadt Linz (Gemeinderatssaal), 4020 Linz, Hauptplatz 1-5.

1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
das Geschäftsjahr 2011

2.Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011

4.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

5.Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012

6.Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat

7.Beschlussfassung über a.die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb
eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG, b.die
Ermächtigung des Vorstands für die Veräußerung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
zu beschließen, c.die Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung
des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien mit
Hauptversammlungsbeschluss vom 21.5.2010.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG





Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 4. Mai 2012 im
Internet unter www.rosenbauer.com zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen:

- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2011;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7,
- Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß
§ 87 Abs. 2 AktG,
- Bericht des Vorstands zu TOP 7 - Erwerb eigener Aktien 2012,
Bezugsrechtsausschluss,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 4.
Mai 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4060
Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag.
Gerda Königstorfer, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis
der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 15. Mai 2012 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)732 6794 - 89 oder an 4060 Leonding, Paschinger
Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer,
oder per E-Mail ir(at)rosenbauer.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung wie nachstehend ausgeführt.

Ausdrücklich wird auf folgendes hingewiesen: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären,
die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen
werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 15. Mai 2012 in
der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der
vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände,
die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen. Zu jedem anderen Tagesordnungspunkt kann jeder
Aktionär auch noch in der Hauptversammlung Anträge stellen, die
keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG, insbesondere wie der Nachweis des
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort auf
der Internetseite der Gesellschaft www.rosenbauer.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPT¬VER¬SAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 15. Mai 2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 22. Mai 2012 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.

Per Post oder Rosenbauer International AG

Boten Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Paschinger Straße 90
4060 Leonding

Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer

Per E-Mail: ir(at)rosenbauer.com; wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist.

Rosenbauer International AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen
gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische
Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb
da Rosenbauer International AG bei den vorangegangenen beiden
Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg
angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon
keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben.

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen
zu gehen muss.

Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend
Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: -Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes, -Angaben über den Aktionär: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen, -Angaben über
die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000922554,
-Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, -Zeitpunkt auf den sich
die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 15. Mai 2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht muss der Gesellschaft
bis spätestens 24. Mai 2012, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post Rosenbauer International AG

Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Paschinger Straße 90
4060 Leonding

Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89

Per E-Mail: ir(at)rosenbauer.com, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 6.800.000 Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 6.800.000 Stückaktien.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 13.30 Uhr.

Wien, im April 2012

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Rosenbauer International AG
Mag. Gerda Königstorfer
Tel.: 0732/6794-568
gerda.koenigstorfer(at)rosenbauer.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Emittent: Rosenbauer International AG
Paschingerstrasse 90
A-4060 Leonding
Telefon: +43(0)732 6794 568
FAX: +43(0)732 6794 89
Email: ir(at)rosenbauer.com
WWW: www.rosenbauer.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000922554
Indizes: WBI, ATX Prime
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


Themen in dieser Meldung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



Kontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Komplette Montagelinie  für 27.000 Euro
IP-Management - MULTIVAC reicht 250. Patentanmeldung in Deutschland ein
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.04.2012 - 08:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 626359
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:


Telefon:

Kategorie:

Maschinenbau


Anmerkungen:


Diese HerstellerNews wurde bisher 639 mal aufgerufen.


Die Meldung mit dem Titel:
"EANS-Hauptversammlung: Rosenbauer International AG / Einladung zur
Hauptversammlung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rosenbauer International AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rosenbauer International AG