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Thüringen fordert Grenzwerte oder Kennzeichnungspflicht für den Urangehalt in phosphathaltigen Düngemitteln

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Thüringen fordert Grenzwerte oder Kennzeichnungspflicht für den Urangehalt in phosphathaltigen Düngemitteln

(pressrelations) - Agrarminister der Bundesländer unterstützen Thüringens Vorstoß

Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder bitten die Bundesregierung, einen Bericht zu den festgestellten Urangehalten in Phosphatdüngemitteln vorzulegen. Ebenso fordern die Länder, dass eine Kennzeichnungspflicht oder Grenzwerte für Uran in Düngemitteln gesetzlich geregelt werden. Damit unterstützen die Länder eine Initiative Thüringens zur Kennzeichnungspflicht für den Urangehalt in Phosphordüngern.

Hintergrund:
Uran ist vorrangig wegen seiner toxischen Eigenschaften relevant. Uran wurde in mineralischen Phosphatdüngern sowie P-haltigen Mehrnährstoffdüngern nachgewiesen. Ursache dafür sind in der Regel geogen bedingte Anreicherungen von Uran in den zur Düngemittelherstellung verwendeten Rohphosphaten. In vieharmen Regionen wird der Phosphatbedarf der Pflanzen durch den Einsatz von Phosphordüngern gesichert. Die Schwankungsbreite der Urangehalte bei handelsüblichen Düngemitteln ist sehr groß. Deshalb kann die Einführung von Kennzeichnungs- oder Grenzwerten für P-Düngemittel für die landwirtschaftliche Praxis und für einen vorsorgenden Verbraucherschutz von besonderem Interesse sein. In Thüringen nimmt die Phosphorversorgung der Ackerböden seit 1990 stetig ab. Daher ist in Zukunft mit einem zunehmenden Einsatz von phosphorhaltigen Düngemitteln durch die Landwirte zu rechnen.

Hinsichtlich der Aufnahme von Uran durch den Verzehr von Trinkwasser hat die Bundesregierung aus Vorsorgeerwägungen im Rahmen der Novellierung der Trinkwasserverordnung, die seit 1. November 2011 in Kraft ist, erstmalig einen Grenzwert für Uran festgelegt. Mit 10 Mikrogramm Uran pro Liter Trinkwasser ist dies zurzeit der weltweit niedrigste Grenzwert. Er bietet allen Bevölkerungsgruppen - Säuglinge eingeschlossen - lebenslang gesundheitliche Sicherheit vor einer möglichen stofflichen Giftwirkung. Die Strahlungsaktivität von Uran spielt in diesem niedrigen Konzentrationsbereich keine Rolle.






Andreas Maruschke
Pressesprecher
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz und Umwelt
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Datum: 27.04.2012 - 13:30 Uhr
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