Energiedienstleistung leicht gemacht?
(ots) - Im Grunde genommen ist Energiedienstleistung wie
sie von Care-Energy betrieben wird sehr einfach und in der DIN 8930-5
klar geregelt. Auch mit dem Begriff Contracting ist der Mehrheit der
Bevölkerung klar, was gemeint ist. Im Falle der Care-Energy ist dies
ebenso. Care-Energy gewinnt einen Kunden und leistet für diesen
sodann die Energiedienstleistung des Contracting in dessen
Liegenschaft, egal ob angemietet oder im Eigentum, egal ob gewerblich
oder privat.
Mit diesem Contracting kümmert sich Care-Energy um die
Energieversorgung, übernimmt die Anschlussstelle, sorgt sich um die
Versorgung mit Strom, Gas, Heizöl und Kohle und stellt dem Kunden
Licht, Kraft, Wärme und Kälte am Standort zur Verfügung. Dafür
betreibt Care-Energy die Anlagen - die Elektro-, Heizungs- und
Klimaanlagen. Darüber hinaus sorgt Care-Energy auch für die Wartung
und Instandhaltung dieser Geräte und investiert vor Ort in neue
Anlagen wie Photovoltaik, Solar, KWK und Wärmepumpen, damit
langfristig eine nachhaltige und kostengünstige Energieversorgung
sichergestellt ist. Kunden der Care-Energy investieren daher nicht in
neue Anlagen, dies übernimmt Care-Energy - der Kunde zahlt nur seinen
vereinbarten Preis - für Nutzenergie aus Strom 19,90 Eurocent pro kWh
(Privattarif).
Für diese Dienstleistung muss Care-Energy die Anschlußnutzung
übernehmen und zieht energierechtlich am Standort ein. Dies ist ein
normaler Vorgang und hat nichts mit einem Aus- oder Einzug als
solches zu tun. Alleine die Anschlußnutzung von Strom und Gas wird
auf Care-Energy umgestellt, da Care-Energy, im Fall des Contracting,
der Letztverbraucher von Strom, Gas, Heizöl und Kohle ist.
Care-Energy ist also ein professioneller Letztverbraucher.
Obwohl evident ist, dass Contracting dem Umweltschutz, der
Einsparung, der Unabhängigkeit und vor allem dem Kunden dient, sehen
manche Netzbetreiber in unserem schönen Land Care-Energy teilweise
nicht als Letztverbraucher an. Sie lehnen den Einzug ab und
verhindern so Energiedienstleistungen, die im Energiedienstleistungs-
und Energieeffizienzgesetz klar geregelt sind. Die Argumente der
Netzbetriebe sind eher fadenscheinig als schlüssig, aber das Ziel,
Care-Energy als Energiedienstleister den Markteintritt zu erschweren
kann auch so verfolgt werden.
Dass dies so nicht rechtens und Care-Energy sehr wohl
Letztverbraucher ist und jedem Letztverbraucher auch der Zugang zum
Netz gewährt werden muss, wurde durch verschiedene Landesgerichte und
Oberlandesgerichte bestätigt. Da dies jedoch auch nicht zum
gewünschten Ziel führte, veranlasste Care-Energy einige Netzbetreiber
mittels Einstweiliger Verfügung den Netzzugang zu gewähren. So
urteilten die Landgerichte Frankfurt/Main, Dessau-Rößlau, Görlitz,
Passau, Düsseldorf die von Care-Energy beantragten Einstweilgen
Verfügungen zu erlassen.
Das OLG Frankfurt/Main führte dazu in seiner Begründung, weshalb
ein Contractor ein Letztverbraucher sei, auch klar aus, dass dem
Kunden nicht Strom, sondern aus der vom Contractor bezogenen
elektrischen Energie die gewonnen Leistungen, wie etwa Wärme oder
Licht, zur Verfügung stelle, mithin ein jeweils aus dem bezogenen
Strom gewonnenes Endprodukt liefere, weswegen der Contractor nicht
als lediglich Zwischenhändler von Strom anzusehen ist, sondern eben
als Letztverbraucher.
Trotz der Vielzahl an erlassenen Einstweiligen Verfügungen und dem
deutlichen Ausdruck in der Begründung des OLG Frankfurt/Main
beharren weitere Netzbetreiber auf ihrem falschen Standpunkt und
behindern diese innovative Form der Energieversorgung.
So wird es einem innovativen Konzept, zum Schutz der Umwelt und
nachhaltigen Energieversorgung unnötig schwer gemacht. Aufhalten kann
man den Fortschritt allerdings nicht und das beweisen mitlerweile
35.000 Kunden.
Pressekontakt:
Timo Heinemann
Dessauer Strasse 2-4, Lagerhaus G
20457 Hamburg
T.: 040 414 314 858 0
F.: 040 414 314 858 9
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Datum: 02.05.2012 - 18:06 Uhr
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