IndustrieTreff - Stellungnahme der EnBW Energie Baden-Württemberg AG

IndustrieTreff

Stellungnahme der EnBW Energie Baden-Württemberg AG

ID: 659864

(ots) - Die EnBW ist in den vergangenen Tagen Gegenstand
von Berichten geworden, in denen es um die Geschäftsbeziehungen des
Unternehmens mit der Bykov-Gruppe ging. Bedauerlicherweise wurden die
Stellungnahmen des Unternehmens in der Berichterstattung des
Handelsblatts vom 12. Juni 2012 sowie in der Berichterstattung der
Süddeutschen Zeitung "Strahlende Grüße aus Moskau" vom 14. Juni 2012
nur am Rande, wenn überhaupt, berücksichtigt. Um eine sachliche
Einschätzung auf der Basis von Fakten zu ermöglichen, haben wir in
diesem Dokument nochmals wesentliche Ereignisse sowie Informationen
zusammengestellt.

Die wichtigsten Themen auf einen Blick:

- Der Vorstand der EnBW hat bereits im Sommer 2009 unverzüglich
Untersuchungen eingeleitet, nachdem er zu der Erkenntnis gelangte,
dass mehrere im Jahr 2005, 2006 und 2007/2008 abgeschlossene Verträge
mit Unternehmen der Bykov-Gruppe möglicherweise nicht erfüllt wurden
bzw. werden.

- Nach diesen Hinweisen hinsichtlich einer mangelnden
Vertragserfüllung durch die Vertragspartner der EnBW, wurden vom
Vorstand und Aufsichtsrat der EnBW unverzüglich Untersuchungen dieser
Verträge sowie der gesamten Geschäftsbeziehungen durch externe
Gutachter veranlasst. Auch mahnten die betroffenen
EnBW-Gesellschaften die Erfüllung an, bislang jedoch erfolglos. Von
Unternehmen der Bykov-Gruppe werden wegen Nichterfüllung der
vereinbarten Leistungen die Rückzahlung von rund 130 Mio. Euro
gefordert.

- Da die Bykov-Gruppe die nicht erfüllten Verträge auch
nach Mahnung durch die EnBW nicht erfüllte, wurden gegen die
Vertragspartner entsprechend den in internationalen Verträgen
üblicher Weise getroffenen Schiedsvereinbarungen Verfahren vor
Schiedsgerichten eingeleitet. In einem Schiedsgerichtsverfahren vor
einem international besetzten Schiedsgericht in Stockholm wurde ein




Unternehmen der Bykov-Gruppe bereits zur Zahlung eines Betrags in
Höhe von 24,5 Mio. Euro an EnBW verurteilt. Trotz dieser Verurteilung
und entsprechender Aufforderungen zur Zahlung des Betrags ist das
Bykov-Unternehmen diese Zahlung unverändert schuldig.

- Anders als von Seiten Bykovs behauptet erstrecken sich die
strittigen Verträge ausschließlich auf

- einen Rahmenliefervertrag über Uran, und dessen Bestellung für
das Lieferjahr 2010 (Erfüllung durch die Bykov-Gruppe verweigert).
Die Bestellung für das Lieferjahr 2007 wurde vollständig erfüllt.

- einen Vertrag zur Absicherung von Uranlieferungen aus Russland
für den Fall von Lieferengpässen (abgeschlossen 2007, nicht erfüllt)

- einen Dienstleistungsvertrag über Behandlungsleistungen
radioaktiver Stoffe aus dem Rückbau des KWO in Russland
(abgeschlossen 2006, Vertragsleistung durch die Bykov-Gruppe nicht
erbracht)

- eine Anschubfinanzierung für die Entwicklung eines
Überwachungssystems für Nukleartransporte (sog. Easy Toll-System)
(abgeschlossen 2005, Vertragsleistung durch die Bykov-Gruppe nicht
erbracht)

- Der Aussage, EnBW habe über Scheinverträge rund "700
wohltätige Projekte" zur "Klimapflege" finanziert, um Erdgasprojekte
zu beginnen, widerspricht ENBW entschieden.

Zu den Verträgen:

Das Volumen der strittigen - weil unerfüllten - Verträge beträgt
insgesamt rund 130 Millionen Euro. Die EnBW hat bereits mehrfach
und ausführlich darüber informiert, dass es neben den strittigen
Verträgen, die ein Volumen von rund 130 Millionen Euro aufweisen,
weitere Geschäftsverträge mit der Bykov-Gruppe gab. Diese sind jedoch
unstrittig, da diese anderen Verträge von der Bykov-Gruppe
vertragsgemäß erfüllt wurden.

Die von der Süddeutschen Zeitung genannten rund 280 Mio. Euro
beziehen sich auf das ursprüngliche Gesamtvolumen aller Verträge von
2001 bis 2008 - also auch jener die vertragsgemäß durch die
Bykov-Gruppe erfüllt wurden. Dieses Volumen wurde nachträglich durch
einvernehmliche Umstellungen der Verträge auf rund 220 Mio. Euro
reduziert. Somit wurden tatsächlich zahlungswirksam Verträge mit
einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 220 Mio. Euro abgeschlossen. Der
von der Süddeutschen Zeitung erweckte Eindruck, dass das strittige
Vertragsvolumen insgesamt 280 Mio. Euro betragen würde ist daher
irreführend. Die Schlussfolgerung, "die EnBW-Affäre weitet sich aus"
(Zitat aus der Süddeutschen Zeitung vom 14. Juni 2012), entbehrt
damit jeder Grundlage.

Die Tatsache, dass zahlreiche Verträge von der Bykov-Gruppe
vertragsgemäß erfüllt wurden, widerlegt vielmehr die von Herrn Bykov
im Rahmen seiner Verteidigungsstrategie getroffenen Aussage, bei den
Verträgen handele es sich um "Scheingeschäfte".

Zwischenzeitlich wurde ein Unternehmen der Bykov-Gruppe, wegen
Nichterfüllung eines im März 2007 geschlossenen und im Juni 2008
geänderten, Vertrags über die Lieferung von Uran, von einem
international besetzten Schiedsgericht in Stockholm bereits zur
Zahlung eines Betrags in Höhe von 24,5 Mio. Euro an EnBW verurteilt.
Auch diese Verurteilung belegt, dass die seitens Herrn Bykov immer
wieder behauptete Scheingeschäfts-Theorie nicht zutrifft. Bei dem
Schiedsurteil handelt es sich um ein Endurteil. Bisher weigert sich
das Bykov-Unternehmen, den Schiedsspruch zu erfüllen.

Weitere Fragestellungen im Einzelnen

Fragen und Antworten: Thema Stiftung

Frage: Ist es richtig, dass mithilfe von EnBW-Geldern diverse
Wohltätigkeitsprojekte wie Kirchen, Denkmäler und Schulen in Russland
finanziert wurden, und zwar über die Stiftung des "Heiligen
Nikolaus"?

Antwort EnBW: Die EnBW ging davon aus, dass die von ihr
geleisteten Zahlungen für den vertraglich vereinbarten Zweck, z.B.
für die Beschaffung von Brennstoffen, eingesetzt wurden.

Frage: Hatte die EnBW davon Kenntnis, dass Herr Bykov die Hälfte
der heute strittigen 130 Millionen Euro in die Stiftung gesteckt hat?

Antwort EnBW: Die EnBW hat keine Kenntnis wie Vergütungen, welche
von EnBW an Firmen der Bykov-Gruppe für die Erbringung von
Dienstleistungen gezahlt wurden, seitens Herrn Bykov verwendet
wurden.

Frage: Stimmt es, dass aus diesem Grund der ehemalige
Vorstandsvorsitzende Utz Claassen 2005 mit dem Orden der Stiftung
ausgezeichnet wurde?

Antwort EnBW: Für die EnBW war die russische Auszeichnung von
Herrn Prof. Claassen durch den ehemaligen stellvertretenden
russischen Ministerpräsidenten Anatoli Kulikov ein nicht unüblicher
Akt im Rahmen bestehender internationaler Geschäftsbeziehungen.

Fragen und Antworten: Thema Verträge mit der Bykov-Gruppe

Frage: Ist es richtig, dass mit Herrn Bykov mehrere Verträge
abgeschlossen wurden über insgesamt 200 Millionen Euro?

Antwort EnBW: Neben den nunmehr streitigen Verträgen (s.o.) haben
Unternehmen der Bykov-Gruppe andere vertragliche Vereinbarungen
bestimmungsgemäß erfüllt. Dies zeigt auch, dass die seitens Herrn
Bykov immer wieder behauptete Scheingeschäfts-Theorie nicht zutrifft.

Frage: Kennt die EnBW Zusatzprotokolle zu den Verträgen 2005 bis
2008, die den Firmen von Herrn Bykov attestieren, ihre Leistungen
erfüllt zu haben - teilweise datiert auf den selben Tag, an dem der
Vertrag unterschreiben wurde? Wer hat diese Protokolle verantwortlich
in Auftrag gegeben?

Antwort EnBW: Die Verträge sind Gegenstand von Schiedsverfahren.
Aktuell sind noch zwei Schiedsverfahren gegen Gesellschaften der
Bykov-Gruppe anhängig. Die EnBW wird am eingeschlagenen und
rechtmäßigen Weg der Schiedsgerichtsverfahren festhalten. Zu
Einzelheiten laufender Rechtsstreitigkeiten nimmt die EnBW daher
derzeit nicht Stellung. Im Gegensatz dazu versucht Herr Bykov
offensichtlich, im Vorfeld der noch laufenden

Schiedsverfahren die Schiedsgerichte zu beeinflussen. Wir wollen
jedoch daran erinnern, dass die EnBW vor Einleitung der rechtlichen
Schritte Herr Bykov mehrfach aufgefordert hat, für seine Behauptung,
die vertraglich vereinbarte Leistungen erbracht zu haben,
entsprechende Beweise vorzulegen. Dies geschah bis heute nicht. In
einem Schiedsverfahren vor einem international besetzten
Schiedsgericht in Stockholm wurde ein Unternehmen der Bykov-Gruppe
bereits zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 24,5 Mio. Euro an EnBW
verurteilt. Trotz dieser Verurteilung und entsprechender
Aufforderungen zur Zahlung des Betrags ist das Bykov-Unternehmen
diese Zahlung unverändert schuldig.

Frage: Nach einem Medienbericht hatten die fraglichen Verträge ein
Gesamtvolumen über rund 300 Millionen Euro auf. Trifft dies zu?

Antwort EnBW: Die genannten 300 Mio. Euro sind ebenso wie die in
einer anderen Zeitung genannten 200 Mio. Euro ohne Relevanz, da das
Volumen der strittigen - weil unerfüllten - Verträge insgesamt rund
130 Millionen Euro beträgt. Andere Verträge wurden von der
Bykov-Gruppe erfüllt. Dies zeigt auch, dass die seitens Herrn Bykov
immer wieder behauptete Scheingeschäfts-Theorie nicht zutrifft.
Zwischenzeitlich wurde ein Unternehmen der Bykov-Gruppe, wegen
Nichterfüllung eines im März 2007 geschlossenen Vertrags über die
Lieferung von Uran, von einem international besetzten Schiedsgericht
in Stockholm bereits zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 24,5 Mio.
Euro an EnBW verurteilt. Bei dem Schiedsurteil handelt es sich um ein
Endurteil. Bisher weigert sich das Bykov-Unternehmen, den
Schiedsspruch zu erfüllen.

Das kontrahierte Gesamtvolumen der Verträge betrug rund 280 Mio.
Euro. Tatsächlich zahlungswirksam wurden rund 220 Mio. Euro. Die
Differenz ergibt sich aus nachträglichen und einvernehmlichen
Umstellungen der Verträge durch die Vertragspartner.

Frage: Trifft es zu, dass ein bis 2020 laufende Vertrag - mit der
Option auf Verlängerung - durch Internexco übernommen wurde?

Antwort EnBW: Es trifft zu, dass ein ursprünglich mit einem
Bykov-Unternehmen abgeschlossener Liefervertrag, in dessen Rahmen das
Bykov-Unternehmen im Jahr 2007 eine umfangreiche Brennstofflieferung
erbrachte, auf das staatliche Unternehmen Internexco übertragen
wurde. Auch dies belegt, dass die Scheingeschäfts-Theorie des Herrn
Bykov nicht zutreffend ist.

Frage: Wie wurde gesichert, dass nach Vorauszahlung der Summen,
die Brennstoffe auch wirklich geliefert wurden? Gab es Sicherheiten?
Wusste EnBW wo der Brennstoff lagert?

Antwort EnBW: Die Vereinbarung von Vorauszahlungen erfolgte im
Hinblick auf damit verbundene wirtschaftliche Vorteile. Im Hinblick
auf die langjährigen guten Geschäftsbeziehungen und die bereits durch
Bykov-Unternehmen früher erfolgten vertragsgemäßen Leistungen wurde
von den Bykov-Unternehmen, auch im Hinblick auf die
Wirtschaftlichkeit des Geschäfts, keine Stellung von Sicherheiten
verlangt.

Fragen und Antworten: Thema Interne Revision

Frage: Existiert ein vertraulicher Bericht der
EnBW-Konzernrevision aus dem Jahr 2004, in dem Zweifel daran geäußert
werden, dass die Tätigkeit von Herrn Bykov bzw. dessen Firmen mit
kerntechnischen Belangen zu tun hat?

Antwort EnBW: Die EnBW hatte mit der Bykov-Gruppe vertragliche
Beziehungen unterschiedlichen Inhalts, die auch von der Revision
geprüft wurden. Bis zum Jahr 2009 gab es jedoch für die EnBW
keinerlei Veranlassung, an der Seriosität von Herrn Bykov als
zuverlässigem Geschäftspartner zu zweifeln, zumal bis dahin
eingegangene vertragliche Verpflichtungen seitens der Unternehmen der
Bykov-Gruppe eingehalten worden waren. Erste Verdachtsmomente, dass
Herr Bykov seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen
könnte, traten erst 2009 auf. Übrigens: Während seitens der
Bykov-Gruppe noch im Jahr 2007 eine Brennstoff-Lieferung
vertragsgemäß erbracht wurde, war dies bezüglich einer für das Jahr
2010 vereinbarten Lieferung nicht mehr der Fall.

Frage: Im 2009 kamen im Unternehmen Zweifel auf, ob die
Bykov-Gruppe ihren Verpflichtungen noch nachkommt oder nachkommen
kann. Worauf gründeten diese Zweifel?

Antwort EnBW: Im Sommer 2009 zeichnete sich ab, dass die von Herrn
Bykov kontrollierten Gesellschaften Eurepa Suisse S.A. und Pro Life
Systems S.A., ihre vertraglichen geschuldeten Verpflichtungen nicht
erfüllen würden. Nach diesen Hinweisen hinsichtlich einer mangelnden
Vertragserfüllung durch die Vertragspartner der EnBW, wurden vom
Vorstand und Aufsichtsrat der EnBW unverzüglich Untersuchungen dieser
Verträge sowie der gesamten Geschäftsbeziehungen durch externe
Gutachter veranlasst. Auch mahnten die betroffenen
EnBW-Gesellschaften die Erfüllung an, jedoch erfolglos. Dies haben
wir bereits in der auch Ihnen vorliegenden unserer Stellungnahmen vom
12. Januar 2012 mitgeteilt.

Frage: Gab es Pflichtverstöße, Verstöße gegen Konzernrichtlinien
oder illegale Handlungen aktueller oder ehemaliger Mitarbeiter?

Antwort EnBW: Im Rahmen der von Vorstand und Aufsichtsrat der EnBW
beauftragten umfassenden Aufklärung der Geschäftsbeziehungen zwischen
Unternehmen der Bykov-Gruppe und EnBW-Gesellschaften durch externe
Gutachter wurden Pflichtverstöße einiger damals verantwortlicher
Organmitglieder festgestellt. Anhaltspunkte für strafbares Verhalten
haben sich nicht ergeben. In Folge der Untersuchungsergebnisse liegt
der Schwerpunkt unserer Anspruchsverfolgung bei den
Russlandgeschäften auf den Schiedsverfahren gegenüber der
Bykov-Gruppe. Ergänzend dazu halten wir Ansprüche gegen frühere
Organmitglieder von EnBW-Tochtergesellschaften aufrecht, um unsere
Rechtsposition - auch mit Blick auf versicherungsrelevante Aspekte -
zu wahren. Da diese Verfahren noch andauern, können wir derzeit
hierzu nicht mehr mitteilen.

Fragen und Antworten: Sonstiges

Frage: Trifft es nach Erkenntnissen des Unternehmens zu, dass der
Kontakt zwischen EnBW-Managern und Herrn Bykov in den 90er Jahren
über die Bundesregierung zustande kam?

Antwort EnBW: Ob der Kontakt zwischen Herrn Heni und Herrn Bykov
auf einer Empfehlung beruhte, entzieht sich unserer Erkenntnis.



Pressekontakt:
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Tel: + 49 7 21/63-1 43 20
Fax: + 49 7 21/63-1 26 72
unternehmenskommunikation(at)enbw.com
www.enbw.com


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Datum: 14.06.2012 - 18:03 Uhr
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