Neues KWK-Gesetz tritt am 19. Juli 2012 in Kraft
Neue Bestimmungen zur KWK-Förderung traten am 19.07.2012 für neu in Betrieb genommene sowie modernisierte KWK-Anlagen in Kraft.

(PresseBox) - Am 18. Juli 2012 wurde das KWK-Gesetz 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit trat am 19. Juli 2012 das neue KWK-Gesetz 2012 in Kraft.
Durch das KWK-Gesetz werden in Deutschland fossil betriebene KWK-Anlagen gefördert. Diese erhalten über einen befristeten Zeitraum einen KWK-Zuschlag auf den produzierten KWK-Strom gezahlt.
Außerdem fördert das KWK-Gesetz den Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sowie die Realisierung von Wärme- und Kältespeichern, sofern diese überwiegend mit KWK-Wärme betrieben werden. Auch KWK-Anlagen, die mit Biomasse betrieben werden, können die Wärmenetze und Wärmespeicher mittels KWK-Gesetz fördern lassen.
Für alle BHKW-Anlagen mit einem Inbetriebnahmezeitpunkt ab dem 19. Juli 2012 gelten nunmehr die Bestimmungen des neuen KWK-Gesetzes. Dazu gehören unter anderem höhere KWK-Zuschlagszahlungen. An den bisherigen Zuschlagszahlungen der bereits nach dem KWK-Gesetz 2009 in Betrieb genommenen BHKW-Anlagen ändert sich indes nichts.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de/kwk-gesetz_2012/neues_kwk-gesetz_tritt_am_19_juli_2012_in_kraft.html) sowie auf unserenThemenseiten zur KWKG-Novelle und dem KWKG 2012.
Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
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Datum: 19.07.2012 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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