Förderung für Mini-BHKW wird vereinfacht
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erlässt Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für kleine BHKW-Anlagen gemäß KWK-Gesetz (KWKG 2012)

(PresseBox) - Mit Datum vom 26. Juli 2012 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für kleine BHKW-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt (Mini-BHKW) erlassen. Seit dem 07. August 2012 ist diese Allgemeinverfügung gültig.
Auf Grundlage des KWK-Gesetzes 2012 (§ 6b Absatz 6) soll die Allgemeinverfügung die Zulassung von kleinen KWK-Anlagen vereinfachen. Um in den Genuss der vereinfachten Anmeldeprozedur zu kommen, müssen die Mini-BHKW bestimmte Voraussetzungen erfüllen wie eine maximale elektrische Leistung von 50 Kilowatt.
Außerdem muss die Mini-KWK-Anlage in der BAFA-Liste der förderfähigen KWK-Anlagen aufgeführt sein. Diese Liste ist nicht identisch mit der Liste der förderfähigen KWK-Anlagen nach dem Mini-KWK-Impulsprogramm.
Eine Auflistung der Voraussetzungen erfolgt in dem ausführlichen Bericht des BHKW-Infozentrums (http://www.bhkw-infozentrum.de/kwk-gesetz_2012/Foerderung_fuer_Mini-BHKW_nach_dem_KWK-Gesetz_wird_vereinfacht.html). Dort ist auch der Text der Allgemeinverfügung erhältlich.
Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
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Datum: 09.08.2012 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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