IndustrieTreff - Kritik am Sponsoringvertrag mit Wiesenhof

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Kritik am Sponsoringvertrag mit Wiesenhof

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Kritik am Sponsoringvertrag mit Wiesenhof

(pressrelations) -
Der Deutsche Tierschutzbund und sein Mitgliedsverein, der Bremer Tierschutzverein e.V., kritisieren den Fußballverein Werder Bremen. Nach aktuellen Meldungen hat der Verein mit dem Unternehmen Wiesenhof einen Sponsoringvertrag abgeschlossen.

Natürlich steht es dem Sport frei, Unternehmen als Sponsor zu suchen, stellen die Tierschutzverbände klar. Dabei aber darf nicht die Vorbildfunktion aus dem Blick verloren werden, die eben auch und im Besonderen für erfolgreiche Bundesligavereine gelten muss. Ganz abgesehen von der Frage, welche Ernährungsgewohnheiten der Fußballverein empfehlen möchte: Haltungsbedingungen in Geflügel-Intensivtierstallungen sind aus Tierschutzsicht abzulehnen.

"Es ist bedauerlich genug, dass diese Intensivtierhaltungen durch die so genannte "Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung" legalisiert werden. Was legal ist, ist aber nicht immer legitim und dient eben nicht zum Vorbild, was aber mit einem Sponsoring und dem damit verbundenen Imagetransfer leider immer verbunden ist. Werder Bremen täte sich selbst einen Gefallen, nun ein klares Tierschutzbekenntnis abzugeben. Das einzig Gute an dem Vorgang wäre, wenn es dazu führen würde, die Debatte über Fleischkonsum und Tierschutz breiter als bisher zu führen", fordern Wolfgang Apel, Vorsitzender des Bremer Tierschutzvereins, gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder.

Masthühner und Elterntiere leiden aufgrund der Zucht auf schnelles Wachstum unter schmerzhaften Beinschäden. Die Tiere können zum Teil kaum mehr laufen. Aufgrund der immer schmutziger werdenden Einstreu entstehen schmerzhafte Entzündungen und Geschwüre an den Fußballen. Darüber hinaus werden Elterntiere, damit sie nicht zu schwer werden, restriktiv gefüttert und hungern. Aus Sicht des Verbandes sind die beschriebenen Tierschutzprobleme systembedingt. Die Zucht und die Haltung in den Intensivstallanlagen sind aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes bereits im Grundsatz ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Das gilt nicht nur für die Masthühner, das gilt auch für viele andere Tierarten, die in den industriell geprägten Tierhaltungen keinerlei artgerechte Bedürfnisse ausleben können.






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53115 Bonn

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Telefax: +49-(0)228-60496-41

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Datum: 10.08.2012 - 16:00 Uhr
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