Nüßlein: Weg für den Ausbau der Offshore-Windenergie frei
(ots) - Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf einer
Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Hierzu erklärt
der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe,
Dr. Georg Nüßlein:
"Windenergie ist eine wichtige Säule beim Umbau der
Energieversorgung in Deutschland. Wir brauchen sie, um unsere
energiepolitischen Ziele zu erreichen. Bisher ist der Ausbau der
Offshore-Windenergie nicht wie geplant vorangekommen und es besteht
die Gefahr, dass er weiter stocken wird, wenn die Investoren
weiterhin hohen Risiken ausgesetzt bleiben. Deshalb ist es zu
begrüßen, dass die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt
hat, der die offenen Haftungsfragen beim Anschluss von
Offshore-Windparks an das Stromnetz klärt und verlässliche
Rahmenbedingungen schafft. Die Regelung wird Windparkinvestoren und
Netzbetreibern die notwendige Sicherheit und dem Ausbau der
Offshore-Windenergie den dringend notwendigen Schub geben.
Klar ist aber auch, dass es nicht zur Gewohnheit werden kann, dass
die Verbraucher einspringen, wenn ein Netzbetreiber seine Leistung
nicht erbringt. Wir müssen vielmehr die notwendigen Voraussetzungen
und Strukturen dafür schaffen, dass die Netzbetreiber ihre Pflicht
erfüllen und sich die Frage nach der Abwälzung von Verantwortung gar
nicht erst stellt. Dies können wir durch eine Netz-AG erreichen, mit
der sich die Übetragungsnetze in einer unabhängigen und
kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft zusammenschließen und beim
Betrieb und bei Investitionen in die Stromnetze aus
betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus gemeinsam agieren.
Dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sollten wir zügig angehen."
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
regelt die noch offenen Haftungsfragen bei einer Verzögerung oder
Störung der Anbindung eines Offshore-Windparks an das
Übertragungsnetz. Der Betreiber eines Offshore-Windparks kann demnach
von dem Übertragungsnetzbetreiber eine Entschädigung verlangen. Der
Übertragungsnetzbetreiber kann die Kosten der Entschädigung abhängig
von seinem Verschuldensgrad über eine Entschädigungsumlage auf die
Verbraucher abwälzen. Diese müssen dann höhere Netzentgelte zahlen.
Die Netzbetreiber tragen aber auch einen Selbstbehalt.
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Datum: 29.08.2012 - 16:14 Uhr
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