Nüßlein: Weg für den Ausbau der Offshore-Windenergie frei
(ots) - Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf einer 
Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Hierzu erklärt 
der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe,
Dr. Georg Nüßlein:
   "Windenergie ist eine wichtige Säule beim Umbau der 
Energieversorgung in Deutschland. Wir brauchen sie, um unsere 
energiepolitischen Ziele zu erreichen. Bisher ist der Ausbau der 
Offshore-Windenergie nicht wie geplant vorangekommen und es besteht 
die Gefahr, dass er weiter stocken wird, wenn die Investoren 
weiterhin hohen Risiken ausgesetzt bleiben. Deshalb ist es zu 
begrüßen, dass die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt 
hat, der die offenen Haftungsfragen beim Anschluss von 
Offshore-Windparks an das Stromnetz klärt und verlässliche 
Rahmenbedingungen schafft. Die Regelung wird Windparkinvestoren und 
Netzbetreibern die notwendige Sicherheit und dem Ausbau der 
Offshore-Windenergie den dringend notwendigen Schub geben.
   Klar ist aber auch, dass es nicht zur Gewohnheit werden kann, dass
die Verbraucher einspringen, wenn ein Netzbetreiber seine Leistung 
nicht erbringt. Wir müssen vielmehr die notwendigen Voraussetzungen 
und Strukturen dafür schaffen, dass die Netzbetreiber ihre Pflicht 
erfüllen und sich die Frage nach der Abwälzung von Verantwortung gar 
nicht erst stellt. Dies können wir durch eine Netz-AG erreichen, mit 
der sich die Übetragungsnetze in einer unabhängigen und 
kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft zusammenschließen und beim 
Betrieb und bei Investitionen in die Stromnetze aus 
betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus gemeinsam agieren. 
Dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sollten wir zügig angehen."
   Hintergrund:
   Der Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes 
regelt die noch offenen Haftungsfragen bei einer Verzögerung oder 
Störung der Anbindung eines Offshore-Windparks an das 
Übertragungsnetz. Der Betreiber eines Offshore-Windparks kann demnach
von dem Übertragungsnetzbetreiber eine Entschädigung verlangen. Der 
Übertragungsnetzbetreiber kann die Kosten der Entschädigung abhängig 
von seinem Verschuldensgrad über eine Entschädigungsumlage auf die 
Verbraucher abwälzen. Diese müssen dann höhere Netzentgelte zahlen. 
Die Netzbetreiber tragen aber auch einen Selbstbehalt.
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Datum: 29.08.2012 - 16:14 Uhr
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