IndustrieTreff - EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung

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EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 720481

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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OMV Aktiengesellschaft

Wien
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT 0000743059


Einberufung

zu der am 9. Oktober 2012, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im
Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, auf
Ersuchen der Aktionärin Österreichische Industrieholding
Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Wien gemäß § 105 Abs 3 AktienG
stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung.

Tagesordnung

1. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat.

Unterlagen zur außerordentlichen Hauptversammlung

Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären
ab heute bzw. spätestens ab 18. September 2012 folgende Unterlagen
zur Verfügung:

- das Einberufungsverlangen der Aktionärin Österreichische Industrieholding
Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Wien gemäß § 105 Abs 3 AktienG,
- der Beschlussvorschlag der Aktionärin Österreichische Industrieholding
Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Wien zu Tagesordnungspunkt 1 sowie
- die Erklärung der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Person
betreffend ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder
vergleichbare Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.

Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren




Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung
sind spätestens ab 18. September 2012 auf der im Firmenbuch eingetragenen
Website der Gesellschaft unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate
Governance & Organisation › Hauptversammlung › AO. HV Oktober 2012 frei

verfügbar.

Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der Samstag,
29. September 2012, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer
an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt
durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär
sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt
sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat
des EWR oder der OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese
Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der
Gesellschaft in Verbindung zu setzen.

Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a
AktienG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein
und folgende Angaben enthalten:

1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und
Anschrift; 2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen; 3.
Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 4. Angaben
über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den
Depotbestand am 29. September 2012 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien)
bezieht.

Kraftlos erklärte Aktien

Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt
wurden (siehe Veröffentlichung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am
22. März 2011 und auf der Website der Gesellschaft unter www.omv.com
› Investor Relations › OMV Aktie › Aufforderung zur Einreichung
von Aktienurkunden), können ihre Stimmrechte und übrigen
Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur dann ausüben, wenn
sie rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag (29. September 2012)
ihre (kraftlosen) Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria AG
eingereicht haben und eine Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot
erfolgt ist.

Depotbestätigungen müssen spätestens am 4. Oktober 2012, um 24:00
Uhr MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der
folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen:

- per Post, Kurierdienst oder persönlich:
OMV Aktiengesellschaft, z. H. Dr. Bernhard Priemayer, Trabrennstraße 6-8,
1020 Wien
- als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer
Post an E-Mail: anmeldung.omv(at)hauptversammlung.at
- per Telefax an +43 1 8900 500 56

Gemäß § 262 Abs 20 AktienG wird die Entgegennahme von
Depotbestätigungen über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) für
diese Hauptversammlung und bis auf Weiteres ausgeschlossen.

Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient
zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der
Hauptversammlung. Die Kreditinstitute werden ersucht,
Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu
übermitteln.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.

Vertretung von Aktionären in der außerordentlichen Hauptversammlung

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs
an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der
Aktionär, den er vertritt.

Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der
Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern
bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des
Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit
der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach
Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es,
wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem
der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der
Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt
worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an
die Gesellschaft übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der
Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten
können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden
Wege bis spätestens 8. Oktober 2012, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit
Wien) in Textform übermittelt werden:

- per Post, Kurierdienst oder persönlich:
OMV Aktiengesellschaft, z. H. Dr. Bernhard Priemayer, Trabrennstraße 6-8,
1020 Wien
- als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer
Post an E-Mail: anmeldung.omv(at)hauptversammlung.at
- per Telefax an +43 1 8900 500 56

Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich
persönlich durch Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort zulässig.

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch einen
unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter - den Interessenverband
für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, e.ender(at)iva.or.at, Tel.: +43 1
87 63 343/30 - ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird
Herr Dr. Michael Knap (michael.knap(at)iva.or.at, Tel.: +43 664 213 87 40) bei der
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten. Die Kosten für die
Stimmrechtsvertretung werden von der OMV Aktiengesellschaft getragen. Sämtliche
übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung
oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.

Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung. Auf dieser
Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr. Michael Knap
schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt
schriftlicher Vollmacht ist dann vom Aktionär an Herrn Dr. Knap, c/o IVA,
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zu senden. Da die Depotbestätigung samt Vollmacht
im Original rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim IVA einlangen muss,
ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen. Der Aktionär hat Herrn
Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr.
Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat.

Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom
Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine
Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennimmt.

Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der
Website unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate Governance &
Organisation › Hauptversammlung › AO. HV Oktober 2012 veröffentlicht, sobald
sie Kenntnis davon hat.

Für die Hauptversammlung wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, um Aktionären
noch kurzfristig die Möglichkeit zu geben, auch noch während der
Hauptversammlung Weisungen zu erteilen oder diese abzuändern. Diese E-Mail-
Adresse lautet: omv(at)hauptversammlung.at.

Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht
das Formular zu verwenden, das im Internet unter www.omv.com
› Investor Relations › Corporate Governance & Organisation ›
Hauptversammlung › AO. HV Oktober 2012 zur Verfügung steht.

Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der
außerordentlichen Hauptversammlung

Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von
mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 20.
September 2012 schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden
solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
vorgelegt werden.

Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können bis
spätestens 28. September 2012 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung
anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen
der betreffenden Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung.

Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die
Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet
unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate Governance & Organisation ›
Hauptversammlung › AO. HV Oktober 2012 zugänglich.

Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 1 der Tagesordnung)
können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1% des
Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Vorschläge
müssen bis 28. September 2012 in der oben angeführten Weise an
die Gesellschaft übermittelt werden. Jeder Wahlvorschlag hat
die fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände
darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft in 327.272.727 Stückaktien
zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Aktien, die im
Besitz der Gesellschaft sind, sind nicht stimmberechtigt.
Daher sind aktuell 326.143.336 Stimmrechte ausübbar.

Zutritt zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen,
dass zur Überprüfung der Identität am Eingang zur
Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. Wir ersuchen Sie, in
Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie
die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 13:00 Uhr MESZ (Ortszeit
Wien).

Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer
Aktiengesellschaft, weil es das Forum für die Eigentümer der
Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir bitten daher um
Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches
Interesse schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur
eingeschränkt und jedenfalls nur nach telefonischer Voranmeldung
(Tel. +43 1 40 440/21417) möglich ist.

Angesichts der erwartet kurzen Dauer dieser außerordentlichen
Hauptversammlung bitten wir um Verständnis, dass lediglich für
Erfrischungen gesorgt wird.

Wien, im September 2012

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
OMV
Investor Relations:
Lacramioara Diaconu
Tel. +43 1 40 440-21600
e-mail: investor.relations(at)omv.com

Media Relations:
Johannes Vetter
Tel. +43 1 40 440-21661
e-mail: media.relations(at)omv.com

Internet Homepage: http://www.omv.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: OMV Aktiengesellschaft
Trabrennstraße 6-8
A-1020 Wien
Telefon: +43 1 40440/21600
FAX: +43 1 40440/621600
Email: investor.relations(at)omv.com
WWW: http://www.omv.com
Branche: Öl und Gas Verwertung
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Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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Datum: 13.09.2012 - 11:31 Uhr
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