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DAtF: Die Diskussionüber Einsatz von ERU-Brennelementen aus russischer Fertigung ist fragwürdig und verzerrend

ID: 724077

(ots) - Zur aktuellen Berichterstattung der Süddeutschen
Zeitung in Sachen ERU-Brennelemente nimmt das DAtF wie folgt
Stellung:

In der aktuellen Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung über
den Einsatz von Enriched-Reprocessed-Uranium (ERU)-Brennelementen in
deutschen Kernkraftwerken werden teilweise haltlose Unterstellungen
erhoben und es wird damit ein teilweise falscher Eindruck über den
Sachverhalt erweckt.

Über den Einsatz von ERU-Brennelementen in deutschen
Kernkraftwerken wurde im Jahr 2000 breit in der Öffentlichkeit
diskutiert. Das DAtF hat seinerzeit Stellung genommen, Fakten
geliefert und Zusammenhänge erläutert. Unter anderem fand in diesem
Zusammenhang am 16./17. Mai 2000 eine Journalistenreise nach
Elektrostal bei Moskau statt. Teilgenommen haben 20 Journalisten bzw.
TV-Teams unter anderem auch eine Vertreterin der Süddeutschen
Zeitung. Insoweit kann der gesamte Sachverhalt der Süddeutschen
Zeitung nicht neu sein. Für die deutschen Energieversorger wie
Hersteller von Brennelementen ging es stets um einen juristisch
korrekten und wirtschaftlich sinnvollen Weg der Verwendung des Urans
aus der Wiederaufarbeitung. Dr. Ralf Güldner, DAtF-Präsident, betont:
"Der gesamte Einsatz erfolgte damals und auch später in voller
Transparenz gegenüber den nationalen und EU-Aufsichtsbehörden sowie
den Medien, zum Beispiel mit einer Journalistenreise im Mai 2000 an
den Fertigungsort in Russland."

Der Einsatz der ERU-Brennelemente in deutschen Kernkraftwerken
erfolgte im gesetzlichen Rahmen, auf höchstem Stand der
Sicherheitstechnik und auf Basis entsprechender vertraglicher
Regelungen. Bundesregierung und Landesregierungen haben zu diesem
Sachverhalt in Anfragen Stellung genommen. Darüber hinaus wurden die
entsprechenden Verträge, wie vorgeschrieben, der European Supply




Agency (ESA) zur Genehmigung vorgelegt.

Der Einsatz von ERU-Brennelementen in deutschen Kernkraftwerken
hat weder faktisch noch juristisch das Atomgesetz unterlaufen, ein
Zusammenhang mit den unterschiedlichen politischen Entscheidungen zu
Kernkraftwerkslaufzeiten besteht nicht. Vorwürfe, die beteiligten
deutschen Unternehmen hätten beabsichtigt, das Atomgesetz zu
unterlaufen, sind allein schon deswegen weder begründet noch
nachvollziehbar, weil die in Rede stehende Änderung des Atomgesetzes
erst im Jahr 2002 in Kraft getreten ist, der hier diskutierte
Sachverhalt aber zeitlich bereits deutlich früher liegt.



Pressekontakt:
Maik Luckow
Tel.: 030 498555-20
presse(at)kernenergie.de


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Datum: 18.09.2012 - 17:05 Uhr
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