IndustrieTreff - EU ProSun reicht weitere Handelsbeschwerde gegen chinesische Solarprodukte ein / Chinesische Exports

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EU ProSun reicht weitere Handelsbeschwerde gegen chinesische Solarprodukte ein / Chinesische Exportsubventionen verantwortlich für massive Überkapazitäten im Solarmarkt

ID: 728955

(ots) - Die europäische Herstellerinitiative EU ProSun hat
heute bei der EU-Kommission in Brüssel eine Handelsbeschwerde über
unzulässige Subventionen für Solarstromprodukte aus der Volksrepublik
China eingereicht. Die Antisubventionsbeschwerde folgt einem bereits
Anfang September von der EU-Kommission eröffneten
Antidumpingverfahren. Die massive Subventionierung des chinesischen
Exports gekoppelt mit Preisdumping hat zu einer Welle von Insolvenzen
in der europäischen Solarindustrie geführt und bereits tausende
Arbeitsplätze gekostet. EU ProSun vertritt die Mehrheit der
europäischen Solarindustrie und steht für einen nachhaltigen Ausbau
der Solarenergie in Europa und fairen Wettbewerb.

"China strebt ein Monopol im Solarbereich an und subventioniert
unter der Regie des sektoralen Fünf-Jahres-Planes die dortige
Industrie mit Milliardenbeträgen. Die Folge sind Überkapazitäten und
ein ruinöser Preiswettlauf", so Milan Nitzschke, Präsident von EU
ProSun. "Mit den Exportsubventionen hat sich China in der EU bereits
einen Marktanteil von über 80 Prozent erkämpft. Während die
chinesische Regierung das Wachstum von Solarfabriken weit über den
weltweiten Bedarf hinaus finanziert, mussten allein in 2012 über 20
europäische Solarhersteller Insolvenz anmelden und weitere ihre
Fertigungen schliessen."

Im Rahmen eines Antisubventionsverfahrens hatte bereits die
US-Regierung vor kurzem festgestellt, dass 12 Kategorien der
chinesischen Subventionen nach WTO-Recht illegal sind. Das
amerikanische Energieministerium schätzt, dass die chinesische
Regierung ihre Solarhersteller mit mehr als EUR 25 Milliarden
unterstützt hat, einschließlich zinsgünstiger Darlehen, freiem Land
und subventionierter Energie.

EU ProSun hat darüber hinaus weitere staatliche Subventionen für
chinesische Solarhersteller identifiziert. Vor allem aber profitieren




chinesische Solarhersteller aus Sicht der EU-Initiative von einer
nahezu unbegrenzten Kreditvergabe chinesischer Banken. Nitzschke:
"Die chinesischen Staatsbanken setzen die Regierungsvorgaben um,
indem sie trotz Überkapazitäten und Milliardenverlusten weiter
Kredite an die chinesischen Unternehmen gewähren. Die Rückzahlung
erfolgt oft gar nicht, durch weitere Kredite oder direkt durch den
Staat."

Bloomberg New Energy Finance berichtet heute, dass allein die
China Development Bank seit 2010 zwölf chinesischen Solarunternehmen
33 Milliarden Euro Kreditlinien zur Verfügung gestellt hat. Neben
zahlreichen Subventionen wurden den chinesischen Solarunternehmen
auch zusätzliche regionale und lokale Subventionen bewilligt, wie
z.B. Rückzahlungen von Zinsen, Stromkosten, Transaktionskosten für
Land, Mehrwertsteuer sowie Bürgschaften.

Das EU-Recht sieht für unzulässige Subventionen und Dumping zwei
separate Verfahren vor. Die Dauer des Antisubventionsverfahrens ist
auf 13 Monate begrenzt, vorläufige Maßnahmen wie Antisubventionszölle
werden spätestens nach 9 Monaten beschlossen und können drei Monate
rückwirkend geltend gemacht werden.

"Die Antisubventionsklage ist die konsequente Ergänzung des von
den europäischen Herstellern zuvor initiierten Antidumpingverfahrens.
Wir appellieren an die EU, nun auch die Untersuchung chinesischer
Exportsubventionen zu eröffnen, die eigens entwickelt wurden, den EU-
und Weltmarkt einzunehmen", so Nitzschke.



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Weitere Informationen unter: www.prosun.org, Email: info(at)prosun.org,
Tel. +32-495417401


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Datum: 25.09.2012 - 14:25 Uhr
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