IndustrieTreff - EU darf Energiewende durch Einführung von iLUC-Aufschlägen nicht zunichte machen

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EU darf Energiewende durch Einführung von iLUC-Aufschlägen nicht zunichte machen

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EU darf Energiewende durch Einführung von iLUC-Aufschlägen nicht zunichte machen

(pressrelations) -
Land- und Bioenergiewirtschaft betonen Bedeutung der Biokraftstoffe für die Energiewende - Einführung eines iLUC-Faktors keine wirksame Maßnahme gegen illegale Waldrodungen

Berlin, 5. Oktober 2012 - Auf Initiative des Bundesverbandes BioEnergie (BBE) haben zahlreiche Verbände und Organisationen eine gemeinsame Erklärung gegen den EU-Vorschlag zur Einführung so genannter "iLUC"-Faktoren veröffentlicht. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) unterstützt diese Initiative und gehört zu den Mitunterzeichnern. Die Kehrtwende der EU-Kommission in der Biokraftstoffpolitik gefährdet die bereits getätigten Investitionen im Bioenergiesektor.

Zahlreiche Verbände des Agrarbereichs und der Bioenergiewirtschaft haben als Reaktion auf die von der Generaldirektion (GD) Klimapolitik der EU-Kommission vorgelegten Pläne zur Einführung von Aufschlägen zur Berücksichtigung indirekter Landnutzungsänderungen ("iLUC"-Faktoren) eine gemeinsame Erklärung verfasst. Darin wird an die politisch Verantwortlichen in Europa appelliert, die Einführung von iLUC-Faktoren zu verhindern, da dies die Energiewende zunichte machen würde. Die UFOP unterstützt die Initiative daher ausdrücklich.

Es ist bedauerlich, dass die GD Klimapolitik trotz aller vorliegenden Fakten an ihrem Weg festhält, Aufschläge für Treibhausgasemissionen auf Biokraftstoffe einzuführen. Daher muss immer wieder auf nationaler und europäischer Ebene auf die Folgen derVorschläge der EU-Kommission hingewiesen werden:

? Sicherheit von Investitionen ist gefährdet.
Die Einführung von iLUC-Faktoren bedroht zehntausende Arbeitsplätze im Biokraftstoffsektor in Deutschland. Und dies bereits drei Jahre nach Verabschiedung der Erneuerbare Energien-Richtlinie. Die EU-Kommission widerlegt damit ihr selbst formuliertes Ziel einer Investitionssicherheit für bestehende Anlagen.

? Importabhängigkeit bei Eiweißfuttermitteln nimmt zu.




Die Abhängigkeit der EU von Drittlandsimporten liegt bereits heute bei 13 Mio. Tonnen. Wird alleine in Deutschland kein Raps mehr für die Biodieselproduktion angebaut, müssen etwa 3 Mio. Tonnen Sojaschrot zusätzlich importiert werden. Dies entspricht etwa 1,4 Mio. Hektar zusätzlichem Anbau in Südamerika.

? Biodiversität und Fruchtfolgegestaltung werden eingeschränkt.
Fällt der wichtigste Verwertungsweg für Rapsöl weg - die Verarbeitung zu Biodiesel und Pflanzenölkraftstoffen -, ist die Wirtschaftlichkeit des Rapsanbaus infrage gestellt. Eine Anbaueinschränkung steht aber im direkten Widerspruch zu den Überlegungen der EU-Kommission für mehr Biodiversität und zur Fruchtfolgegestaltung im Rahmen der Diskussion um die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP).

? Marktverzerrungen durch Mehrfachanrechnung
Eine Mehrfachanrechnung von Rest- und Abfallstoffen in Biokraftstoffen führt zu Marktverwerfungen bei Reststoffen, die in der Landwirtschaft dringend benötigt werden. Letztlich steigt der Verbrauch von fossilem Erdöl. Denn mengenmäßig wird der Einsatz von Biokraftstoffen durch die Mehrfachanrechnung verringert.

Die UFOP fordert die EU-Kommission erneut auf, den Vorschlag der GD Klimapolitik zu überarbeiten und die Frage der "iLUC-Hypothese" auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen. Die dem Vorschlag zur Einführung von "iLUC"-Faktoren zugrunde liegende Studie des IFPRI-Institutes muss endlich einer wissenschaftlichen Revision unterzogen werden.

Die gemeinsame Erklärung kann unter www.ufop.de abgerufen werden.


Kontakt:
Stephan Arens
Tel. 030/31904-202
E-Mail: s.arens(at)ufop.de


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Datum: 05.10.2012 - 12:15 Uhr
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