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Umweltminister Remmel fordert Rücknahmepflicht für Quecksilberlampen, Ausnahme vom Quecksilberverbot muss schnell beendet werden

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Umweltminister Remmel fordert Rücknahmepflicht für Quecksilberlampen, Ausnahme vom Quecksilberverbot muss schnell beendet werden

(pressrelations) -
Quecksilber ist ein toxisches Metall, das bei Freisetzung giftige Dämpfe abgibt die gesundheitliche Schäden hervorrufen können. In Energiesparlampen darf durch eine unbefristete Ausnahmeregelung der EU Quecksilber noch verwendet werden. Durch den Gehalt an Quecksilber dürfen Energiesparlampen aber nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden, sie gelten als Sonderabfall. Bürgerinnen und Bürger können gebrauchte Energiesparlampen an den kommunalen Sammelstellen und teilweise auch beim Handel abgeben. Die Rücklaufmengen sind allerdings viel zu niedrig, schätzungsweise rund zwei Drittel der quecksilberhaltigen Energiesparlampen landen fälschlicherweise im Hausmüll.

"Das freiwillige Rücknahmesystem durch den Handel ist nicht ausreichend", erklärte Minister Remmel. "Bei der anstehenden Novelle des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes muss Bundesumweltminister Altmaier den Handel dazu verpflichten, gebrauchte Energiesparlampen zurück zu nehmen. Wir benötigen ein besseres Angebot an ortsnahen Rückgabemöglichkeiten und zugleich eine bessere Information über die Gefahren von Quecksilber und die richtige Entsorgung von Energiesparlampen."

Für Umweltminister Johannes Remmel muss eine Alternative zum Quecksilber gefunden werden: "Quecksilber ist ein gefährliches Umweltgift und wir müssen den Eintrag in die Umwelt verringern, das geht nur über ein generelles Verbot auch bei Energiesparlampen. Die EU-Ausnahmeregelung muss auf wenige Jahre befristet werden. Das Verbot der Glühlampe und der Umstieg auf Energiesparlampen war aus Sicht der Energieeffizienz richtig. Jetzt aber muss der nächste Schritt getan werden."

Minister Remmel sieht insbesondere die Hersteller von Energiesparlampen in der Pflicht, möglichst schnell Leuchtmittel zu entwickeln und anzubieten die keine gefährlichen Stoffe mehr enthalten. "Eine Alternative wären zum Beispiel LED-Lampen. Eines der Ziele sollte sein, LED-Leuchtmittel soweit zu entwickeln, dass sie auch vom Preis her mit herkömmlichen Energiesparlampen konkurrieren können", so Remmel.





Seit dem 01. September 2012 dürfen keine herkömmlichen Glühbirnen mehr in der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden, da diese nicht energieeffizient genug sind. Als Alternative stehen Energiesparlampen zur Verfügung, die allerdings ein für die Umwelt relevantes Problem in sich bergen: Quecksilber. Für den Einsatz von Quecksilber in Energiesparlampen wurde von der EU eine Ausnahmeregelung erlassen, um den Umstieg von der Glühbirne auf Energiesparlampen zu ermöglichen. Für viele andere Produkte wie Thermometer und andere Messinstrumente gilt in der EU bereits ein Quecksilber-Verbot.

Defekte oder ausgebrannte Energiesparlampen müssen getrennt entsorgt werden. Sie können kostenlos an den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Auch zahlreiche Händler nehmen gebrauchte Energiesparlampen zurück.

Weitere Informationen zur Entsorgung von Energiesparlampen:
? Thema Entsorgungshinweise für Energiesparlampen
? Verbraucherzentrale NRW


Kontakt:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW)
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
Deutschland

Telefon: 0211/4566-0
Telefax: 0211/4566-388

Mail: poststelle(at)mkulnv.nrw.de
URL: http://www.umwelt.nrw.de/


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Datum: 19.10.2012 - 16:45 Uhr
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