EU-Nachhaltigkeitsstrategie
EU-Nachhaltigkeitsstrategie
(pressrelations) -
Beschluss des Umweltrates ebnet Weg für Weiterentwicklung
Der EU-Umweltrat hat in seiner Sitzung am gestrigen Donnerstagbeschlossen, die EU-Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln. Hierzu erklärt die Obfrau und Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung, Daniela Ludwig:
"Wir begrüßen diese Entscheidung des EU-Umweltrates. Für uns ist wichtig, dass der Beschluss kurzfristig umgesetzt wird: Die Fortschreibung muss dafür genutzt werden, die EU-Nachhaltigkeitsstrategie besser mit anderen bereichsübergreifenden Strategien, beispielsweise der Strategie Europa 2020, zu verknüpfen und die Indikatoren und Ziele stärker zwischen der EU und den Mitgliedstaaten abzustimmen. Verbunden mit einer stärkeren institutionellen Verankerung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie in den Gremien der Europäischen Union kann dies die Geltung der Strategie steigern und Nachhaltigkeit noch stärker in den Blickwinkel der EU-Politik rücken.
Es ist erfreulich, dass der beharrliche Einsatz der deutschen Bundesregierung zu diesem Beschluss geführt hat. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und muss jetzt in die Tat umgesetzt werden."
Hintergrund:
Der EU-Rat für Umwelt hat sich auf seiner Sitzung am 25. Oktober 2012 dafür ausgesprochen, dass die EU-Nachhaltigkeitsstrategie fortgeschrieben werden muss. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hatte dies in der Vergangenheit mehrfach gefordert und die Bundesregierung bei ihrem unermüdlichen Einsatz unterstützt.
Die 2001 eingeführte und im Juni 2006 erneuerte EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung strebt die Verbesserung der Lebensqualität heutiger und künftiger Generationen an und soll sicherstellen, dass die drei Dimensionen der Strategie Wirtschaftswachstum, Umweltschutz und soziale Integration ausgewogen behandelt werden. Sieben Schwerpunkte werden als zentrale Herausforderungen benannt: Klimawandel und umweltverträgliche Energien, Nachhaltigkeit im Verkehr, Nachhaltigkeit bei Konsum und Produktion, substanzerhaltende Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, öffentliche Gesundheit, soziale Eingliederung, Bevölkerungsentwicklung und Migration sowie Armut in der Welt. Die erneute Überarbeitung der Strategie hätte im jahr 2011 erfolgen sollen.
Die EU-Kommission hält eine Überarbeitung nicht für erforderlich, weil die EU-Nachhaltigkeitsstrategie in der EU-2020-Strategie aufgegangen sei.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion(at)cducsu.de
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Datum: 26.10.2012 - 12:15 Uhr
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