Nüßlein: Weg frei für schnelleren Ausbau der Offshore-Windenergie und sichere Energieversorgung in Süddeutschland
(ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute den Entwurf für
eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes in 2./3. Lesung
beraten. Hierzu erklärt der wirtschafts- und energiepolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg
Nüßlein:
"Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes löst die
christlich-liberale Koalition Haftungsfragen beim Anschluss von
Offshore-Windparks an das Stromnetz und schafft verlässliche
Rahmenbedingungen für Investoren. Die ausgewogene Regelung
berücksichtigt die Interessen der Verbraucher,
Offshore-Windparkbetreiber und der zum Anschluss verpflichteten
Übertragungsnetzbetreiber, fordert aber auch von allen drei Gruppen
einen angemessenen Beitrag ein. Windparkinvestoren und Netzbetreiber
haben nun die notwendige Sicherheit, so dass der Ausbau der
Offshore-Windenergie den dringend notwendigen Schub erhalten kann.
Es braucht Strukturen, damit die Netzbetreiber ihre Pflicht
erfüllen und sich die Frage nach einer Abwälzung von Verantwortung
gar nicht erst stellt. Dies kann etwa durch eine Netz-AG erreicht
werden: Die Übertragungsnetzbetreiber könnten sich in einer
unabhängigen und kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft
zusammenschließen und beim Betrieb und bei Investitionen in die
Stromnetze aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus gemeinsam
agieren. Dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sollten wir weiter
verfolgen - allerdings nicht im Sinne einer Staatsgesellschaft.
Mit den neuen Regelungen zur Versorgungssicherheit schaffen wir
eine wichtige Voraussetzung dafür, dass vor allem im Süden
Deutschlands die Energieversorgung gesichert ist. Das ist für Bayern
besonders wichtig. Denn dort geht im Jahr 2015 das Kernkraftwerk in
Grafenrheinfeld vom Netz. Geschaffen wurden nun Regelungen, die die
Betreiber von Kraftwerken zu einer frühzeitigen und verbindlichen
Anzeige von Stilllegungsplänen gegenüber den
Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur verpflichten.
Diesen wird so die Reaktion auf Stilllegungspläne bei einer
Gefährdung der Versorgungssicherheit ermöglicht. Des Weiteren ist nun
das Zusammenwirken der Gas- und Stromversorgung bei
Versorgungsengpässen genau geregelt. Auch hier haben wir besonders
darauf geachtet, dass die Verbraucher nicht über Gebühr belastet
werden und es einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller
Beteiligten gibt."
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Datum: 29.11.2012 - 16:10 Uhr
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