IndustrieTreff - Naturschutz- und Wasserrecht - Erste Kapitel des Umweltgesetzbuches auf dem Weg

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Naturschutz- und Wasserrecht - Erste Kapitel des Umweltgesetzbuches auf dem Weg

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Naturschutz- und Wasserrecht - Erste Kapitel des Umweltgesetzbuches auf dem Weg

(pressrelations) - Anlaesslich der 1. Lesung der Gesetzentwuerfe zum Naturschutz- und Wasserrecht erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Matthias Miersch:

In der 1. Lesung der Koalitions-Gesetzentwuerfe zum Naturschutz- und Wasserrecht hat die SPD-Bundestagsfraktion deutlich gemacht, dass sie in der Verabschiedung eines Naturschutz- und Wasserrechts nur den ersten Schritt auf dem Weg zu einer Realisierung eines vollstaendigen Umweltgesetzbuches sieht. Am Ziel der Schaffung eines einheitlichen Umweltgesetzbuches wird festgehalten und die Umsetzung nach der Bundestagswahl fest eingeplant.

Die beiden Gesetzentwuerfe zum Naturschutz- und Wasserrecht sind zwei Teilstuecke des Umweltgesetzbuches. Nachdem CSU und die Unionsfraktionen die integrierte Vorhabengenehmigung, das Kernstueck des Umweltgesetzbuches, verhindert hatten, bleibt nur die kapitelweise Einfuehrung. Es ist stets daran zu erinnern, dass die Kanzlerin nicht die Durchsetzungsfaehigkeit hatte, das Projekt, welches allein fuer die Deutsche Wirtschaft nach Auskunft des Normenkontrollrates eine Einsparung von 27,2 Millionen Euro bedeutet haette, in den eigenen Reihen durchzubringen.

Auch im Natur- und Wasserrecht sind die ambitionierten Gesetzentwuerfe des Bundesumweltministeriums waehrend der Ressortabstimmung massiv zurechtgestutzt worden. Vor allem die Agrarlobby - insbesondere die Grossbetriebe - haben ihren Einfluss geltend gemacht. Zu beachten ist jedoch, dass der Erhalt der biologischen Vielfalt eine wichtige Grundlage fuer die Menschheit ist. Die Qualitaet des Wassers wird zudem eine entscheidende Rolle spielen, so dass endlich verstanden werden muss, dass die Interessen nicht gegeneinander ausgespielt werden duerfen. Die jetzt vorliegenden Regelungen bedeuten fuer uns, dass im parlamentarischen Verfahren keine weitere Absenkung der Umweltstandards erfolgen darf. Die in den Gesetzentwuerfen vorgesehenen Regelungen sind fuer die SPD-Bundestagsfraktion die rote Linie, die nicht ueberschritten wird.





Fuer die SPD-Bundestagsfraktion ist es wichtig, dass die Gesetze noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten, und vor allem muss die weitere Zersplitterung des Natur- und Wasserrechts verhindert werden, die auf Grund der Abweichungskompetenz der Laender andernfalls drohen wuerde.


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Datum: 20.03.2009 - 17:51 Uhr
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